Bexbach 21-Jähriger muss nach Tankstellen-Überfall hinter Gitter

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Weil er am 5. Mai in Bexbach in den Abendstunden mit einem Messer bewaffnet die Tankstelle in der Hochstraße überfällt, dabei 430 Euro Tageseinnahmen aus der Kasse greift und verschwindet, muss sich am Montag der 21-jährige Angeklagte, ohne festen Wohnsitz, vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Nach drei Stunden fiel das Urteil.

Wegen besonders schweren Raubes in einem minder schweren Fall muss der 21-Jährige vier Jahre und neun Monate hinter Gitter. Geduldig lässt er sich nach dem Urteil von dem Wachtmeister an Handschellen aus dem Saal führen. Er wurde zurück zur Haftanstalt „Lerchesflur“ gebracht.

Mit Cannabis fing es an. Da war er 14. Jetzt ist er 21 Jahre alt, nimmt alle Drogen, die ihm in die Finger kommen: Cannabis, Amphetamin, Ecstasy, Kokain, Bier und Schnaps. Am Tag des Raubüberfalls, der 5. Mai 2024, war er gerade einen Tag aus einer Entgiftung aus der Homburger Uniklinik zurück und machte sich flugs auf den Weg, an Geld zu kommen. „Für seine Drogen“, wie vor dem Landgericht sagte. Um 21.32 Uhr betrat er, mit einem Messer – Klingenlänge fünfzehn Zentimeter - in der Hosentasche die Tankstelle. Ganz ruhig näherte er sich dem Kassenraum und schaute sich zunächst nach Getränken um, ehe er sich an die Kassiererin wandte. Er zog sein Messer aus der Tasche, hielt dieses vor sich, mit der Klinge zur Kassiererin gerichtet und forderte sie auf, die Kasse zu öffnen. Er ließ sich von ihr eine Papiertasche mit Henkel geben, griff in die Kasse und nimmt 430 Euro heraus, die er in die Tasche legte. „Gib mir zwei Minuten Zeit“, sagte er zur Kassiererin und verschwand in der Dunkelheit.

Auf den Raub folgt ein Geständnis per Telefon

Wenige Stunden später rief der 21-Jährige dann vom Hauptbahnhof Homburg aus die Polizei an und sagte, dass er gerade die Tankstelle in Bexbach überfallen habe. Vor Gericht schilderte die überfallene Kassiererin den Ablauf des Überfalles. Sie sei noch heute psychisch angeschlagen und fürchte sich bei Dunkelheit. Sie war nach dem Überfall eine Woche krank geschrieben, fing aber sofort wieder an zu arbeiten, mit den Worten: „Ich muss das verarbeiten. Ich habe dazu noch einen Trauerfall aus meiner Familie zu verarbeiten“. Selbst den von der Überwachungskamera der Tankstelle aufgenommene Überfall wollte sie sich im Gerichtssaal mit ansehen. „Da muss ich jetzt durch“, sagte sie. Der bereits erheblich vorbestrafte Angeklagte leidet hinsichtlich seiner Drogensucht an einer Polytoxikomanie. „Dafür benötigen sie täglich fast 300 Euro. Woher haben sie das Geld. Sie leben auf der Straße und haben kein Einkommen ?“, wollte der Vorsitzende Richter wissen. „Von Freunden“ antwortete der Angeklagte lapidar. Und: „Ich will keine 64-er sonder einen 35-er“, wohl wissend, was das bedeutet.

21-Jähriger mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft

Der von ihm genannte „64er “ beschreibt im Strafgesetzbuch die Unterbringung in einer Entziehungsklinik – verbunden mit einer sehr harten, meist über zwei Jahre hinaus dauernde Therapie. Die wolle er nicht. Den „35er“, den er wollte, sieht die nach dem Betäubungsmittelgesetz die leichtere Variante einer Entzugstherapie vor. Dazu der Vorsitzende Richter: „Den Paragrafen 64 können wir bei ihnen nicht anordnen, da ihre Bereitschaft dazu fehlt. Sehen sie zu, dass sie sich zumindest in der Haft auf eine Therapie entscheiden. Wenn nicht, werden die Aufenthalte in der Haft immer länger“. Der 21-Jährige ist bereits wegen verschiedener Körperverletzungsdelikte vorbestraft und hat ein zweijährige Jugendstrafe bereit hinter sich.

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