Kirrberg Unfall: Polizei ermittelt gegen 60-jährigen Motorradfahrer

Drei Motorradfahrer wurden bei dem Frontal-Zusammenstoß am Sonntagabend verletzt, eine Maschine ging in Flammen auf. Die Polizei
Drei Motorradfahrer wurden bei dem Frontal-Zusammenstoß am Sonntagabend verletzt, eine Maschine ging in Flammen auf. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Drei verletzte Motorradfahrer, hoher Sachschaden, eine stundenlang gesperrte Landstraße: Die Polizei hat Ermittlungen gegen den 60-jährigen Motorradfahrer eingeleitet, der am Sonntag frontal in einen zweiten Biker krachte.

Die Homburger Polizei ermittelt gegen den 60-jährigen Unfallverursacher wegen einer sogenannten „Gefährdung des Straßenverkehrs“. Das bestätigte ein Sprecher am Dienstagvormittag auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Am Sonntagabend war ein 60-jähriger Biker aus Homburg laut Polizeibericht mit seinem Motorrad auf der Landstraße zwischen Kirrberg und Uniklinik in Richtung Kirrberg gefahren. Dabei soll er schon mehrmals waghalsig andere Autos überholt haben; in einer langgezogenen Rechtskurve ist er dann beim erneuten Überholen in den Gegenverkehr geraten und frontal in das entgegenkommende Motorrad eines 27-Jährigen aus Spiesen-Elversberg geknallt. Beide Motorradfahrer wurden schwer verletzt. Ein weiterer Biker, der ebenfalls in Richtung Homburg unterwegs war, erlitt durch umherfliegende Trümmer leichtere Verletzungen. Eine der beiden Unfall-Maschinen fing kurz nach dem Zusammenstoß Feuer.

Höchststrafe: Fünf Jahre Gefängnis

Die „Gefährdung des Straßenverkehrs“ ist verankert im Paragrafen 315c des Strafgesetzbuches. Im Absatz zwei sind „sieben Todsünden“ aufgelistet, die den jeweiligen Verstoß verdeutlichen. Eine davon besagt, dass sich derjenige strafbar macht, der „grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt“. Laut der Homburger Polizei gibt es mehrere Zeugen, die das wilde Überholen des 60-jährigen Bikers vor dem Unfall bestätigen. Zudem soll der Homburger einem weißen Auto, dessen Fahrer laut Polizei bislang nicht bekannt ist, bei einem vorangegangenen Überholmanöver gefährlich nahegekommen sein.

Die „Gefährdung des Straßenverkehrs“ wird laut Gesetzestext mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Wegen eines illegalen Straßenrennens − aufgeführt in Paragraf 315d − wird laut Polizei in diesem Fall nicht ermittelt. Ein solches liegt laut Gesetzestext dann vor, wenn ein Fahrer ein Rennen ausrichtet, daran teilnimmt oder sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Dieses Delikt wird mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. Gibt es jedoch wegen des Rennens Verletzte oder gar Tote, kann die Haftstrafe auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden.

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