Speyer Bund schränkt Flugzeiten für Gyrocopter ein

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Ein Gyrocopter schwebt am Flugplatz Speyer.

Fluglärmgeplagte Bürger dürften aufatmen. Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium werden Ultraleichtflugzeuge und Gyrocopter (Tragschrauber) in die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung einbeziehen und damit den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in der Umgebung von Landeplätzen deutlich verbessern. Das hat das baden-württembergische Verkehrsministerium mitgeteilt.

Die beiden Bundesministerien greifen damit eine Forderung der Landesregierung Baden-Württemberg im Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt auf. Das förmliche Verfahren zur Änderung soll in Kürze starten, heißt es. In der Praxis bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass mehr Landeplätze von der Lärmschutz-Verordnung erfasst werden und Gyrocopter dort in den Schutzzeiten in der Regel nicht mehr fliegen dürfen.

Ultraleichtflugzeuge und Gyrocopter fielen auf

Für das Zustandekommen des Änderungsverfahrens sei er durchaus mit verantwortlich, reklamierte der Geschäftsführer des Flugplatzes Speyer, Roland Kern, auf Anfrage für sich. Er habe in einer öffentlichen Anhörung in Altlußheim darauf hingewiesen, dass Änderungen in dem Bereich nur über den Bundesgesetzgeber und diese Verordnung möglich seien. Daraufhin habe sich Olav Gutting (48), CDU-Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen und Kenner Speyers, von Kern über notwendige Schritte beraten lassen. Auslöser der Forderung nach Änderungen waren laut Mitteilung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums Resolutionen der Gemeinden Altlußheim und Oberhausen-Rheinhausen 2017 und 2018. Die Bevölkerung dieser Gemeinden beklagte sich über den Fluglärm, ausgehend vom Flugplatz Speyer. Besonders unangenehm aufgefallen sind „tief fliegende Ultraleichtflugzeuge und recht laute Gyrocopter, die ihre Kreise auch über den beiden rechtsrheinischen Gemeinden drehen“. Beide Luftfahrzeugtypen fallen als sogenannte Luftsportgeräte bisher nicht in den Anwendungsbereich der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung. Die Gemeinden forderten, dies zu ändern. Die Landesregierung unterstützte diese Forderung. „Das tat übrigens auch Rheinland-Pfalz im Bund-Länder-Ausschuss“, so Kern. Die Flüge von Gyrocoptern hatten zuletzt in Speyer mehrfach für Diskussionen gesorgt. Unter anderen war im Stadtrat beantragt worden, ebenfalls eine Resolution “ zu verabschieden. Im Kommunalwahlkampf war die Schließung des Platzes gefordert worden. Geschäftsführer Kern hatte schon 2018 eine ganz enge Platzrunde für Gyrocopter in Speyer etabliert und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Lärmebelastung angekündigt. Am Montag, 20. Mai, gab es im Stadtrat eine Sondersitzung zum Flugplatz. Dabei hatte Kern auf das anstehende Treffen des Bund-Länder-Auschusses und die Aktivitäten Guttings verwiesen. Er hatte auch angekündigt, die bislang freiwillig eingehaltene Mittagspause verbindlich machen zu wollen. Das Vorhaben der Bundesministerien gibt ihm nun die Handhabe dafür.

Zur Sache

Ziel der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung ist der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm durch Einschränkungen des Flugbetriebs an Landeplätzen mit mehr als 15.000 Flugbewegungen im Jahr. Speyer hat rund 40.000. Kleinere Flugzeuge ohne Lärmschutz dürfen an diesen Landeplätzen zu besonders lärmsensiblen Zeiten, etwa täglich zwischen 13 und 15 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ab 13 Uhr, nicht starten und landen. Flugzeuge mit Lärmschutz dürfen nur Überlandflüge (Landung frühestens nach einer Stunde) durchführen.

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