Speyer Dörflicher Kern soll bleiben

Einstimmig hat der Ortsgemeinderat Hanhofen am Dienstagabend für den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf „Ortsmitte – Nördlich der Hauptstraße“ votiert. Begrenzt wird das Gebiet östlich der Kirche durch die Hauptstraße im Süden, Iggelheimer Straße im Westen und das Baugebiet Nord. Mit dem Entwurf will die Ortsgemeinde eine Gebäude-Verdichtung im Ortskern verhindern.

Der Ist-Zustand in der Beschreibung von Ortsbürgermeisterin Friederike Ebli (SPD): „Die Fläche wird derzeit durch die typische dörfliche Bebauung in Haus-Hof-Bauweise mit einem straßenseitig angebauten giebelständigen Haupthaus, rückwärtig traufständigen Scheunenkranz und den dazwischenliegenden Höfen, teilweise mit weiteren Schuppen und Nebengebäuden, zu den Anwesen gehörenden Hausgärten geprägt.“ Die von ihr skizzierte Siedlungsstruktur möchte Ebli erhalten, „städtebauliche Fehlentwicklungen“ – Nachverdichtung im Blockinnenbereich, übergroße Gebäude – verhindern, gleichzeitig eine angemessene, für den Ortskern verträgliche bauliche Weiterentwicklung ermöglichen. Ergänzend zum Bebauungsplanentwurf verabschiedete der Rat eine Veränderungssperre. Sie untersagt in der „Ortsmitte – Nördlich der Hauptstraße“ Vorhaben zur Errichtung und Veränderung baulicher Anlagen, die das Bild des Ortskerns beeinträchtigen würden. Abgelehnt hat der Rat den Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Gebäudes „An den Gewerbewiesen“. Als Werkstattgebäude mit Büroräumen genehmigt, betreibt der Eigentümer in dem Haus eine Frühstückspension mit zwei Appartements, vier Schlafzimmern. An weiteren Verstößen listete die Bauabteilung auf: Nachträglicher Einzug einer Geschoßebene, „sodass mehr als die Hälfte des Gebäudes dreigeschossig, statt wie zulässig zweigeschossig ist“, durch eine Grundstücksteilung stehe es direkt auf der Grenze, „keine offene Bauweise“ und auch nach erfolgter Aufforderung kein Nachweis der Stellplätze. Bei derart gravierenden Abweichungen ging Heiko Röther (CDU) „das Messer im Sack auf“. Spontan forderte er den Rückbau des Gebäudes („wenn das möglich ist“) und dass der Architekt rechtlich belangt werde. Eine Mitverantwortung sah er auch aufseiten der Verwaltung. Röther: „Warum hat die Bauaufsicht nicht längst eingegriffen?“ Zurückgestellt und somit nicht entschieden wurde die Anfrage zum Neubau eines Sechs-Familienhauses in der Hauptstraße, obwohl der Antragsteller inzwischen – das Projekt stand wiederholt auf der Tagesordnung – Planungsänderungen vorgenommen hatte: Erhalt der Gaststätte, Reduzierung der Traufhöhe von 8,40 auf 6,50 Meter, der Firsthöhe von 14,25 auf 9,90 Meter, Dachneigung 45 Grad. Den Rat „irritierte“ es, wie der Weiterbetrieb der Gaststätte beim vorgesehenen Abriss der Toiletten und weiterer Baulichkeiten im Anschluss an die Wirtschaft gewährleistet sei. „Wie soll das gehen?“, sagte Ebli dazu.

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