Otterstadt Erdöl-Bohrung: Gericht muss entscheiden

Das Landesamt für Geologie und Bergbau hatte eine erste Genehmigung für die Erdöl-Bohrung erteilt. Diese soll gegenüber der Sand
Das Landesamt für Geologie und Bergbau hatte eine erste Genehmigung für die Erdöl-Bohrung erteilt. Diese soll gegenüber der Sandgrube Heberger abgeteuft werden.

Der Ortsgemeinderat Otterstadt hat Mitte April beschlossen, weiter gegen die geplante Erdöl-Bohrung an der Landesstraße 534 zu klagen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung liegt mittlerweile dem Oberverwaltungsgericht vor.

Die Ortsgemeinde Otterstadt wehrt sich seit Jahren gegen die vom Konsortium aus den Firmen Neptune Energy und Palatina Geocon angedachte Bohrung. Die Kritiker argumentieren mit der Nähe zur Wohnbebauung. Der Bohrplatz würde etwa 400 Meter entfernt von Häusern errichtet werden.

Ob die Genehmigung des für die Bohrung erforderlichen Hauptbetriebsplans rechtens war, will die Ortsgemeinde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz prüfen lassen. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt musste die Gemeinde eine Niederlage einstecken. Die dortigen Richter kamen zu dem Schluss, dass die Klage unbegründet ist. Rechtsanwalt Thomas Jäger (Würzburg) beantragte daraufhin im Auftrag des Ortsgemeinderats die Zulassung einer Berufung beim OVG.

Thomas Stahnecker, Vorsitzender Richter am OVG, erklärte auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass über den Zulassungsantrag noch nicht entschieden worden sei. „Es lässt sich derzeit auch noch nicht verlässlich abschätzen, wann über den Zulassungsantrag entschieden wird“, sagte der Vorsitzende Richter. Falls die Berufung vom Oberverwaltungsgericht zugelassen werden sollte, werde das Verfahren als Berufungsverfahren fortgesetzt. Dann wäre zunächst die Berufung zu begründen und daraufhin den übrigen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zu geben, zur Berufungsbegründung Stellung zu nehmen, informierte Stahnecker auf Nachfrage zum weiteren Vorgehen.

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