Speyer Stinkefinger-Streithähne einigen sich

91-106626353.JPG

Der Schwegenheimer Stinkefinger-Streit ist beigelegt: Kläger Bodo Lutzke sowie die Beklagten Christian Kripp und Dirk Pramschiefer haben gestern Morgen vor dem Landgericht Landau „unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Rechtsstandpunkte“ die rechtliche Auseinandersetzung für erledigt erklärt. Die Beklagten verpflichteten sich, das brisante Foto weder zu verbreiten noch öffentlich zur Schau zu stellen. Wer welche Kosten zu tragen hat, teilt das Gericht den beiden Parteien schriftlich und ohne Begründung mit. 13 Interessenten verfolgten die Verhandlung.

Der Erste Ortsbeigeordnete Bodo Lutzke (FWG) wollte, wie berichtet, mit der Klage erreichen, dass die beiden Beklagten das Foto, auf dem er (Lutzke) neben dem Zweiten Ortsbeigeordneten und Stinkefinger-Zeiger Jürgen Wolff (CDU) vor der Geschäftsstelle des SPD-Unterbezirks Main-Spessart zu sehen ist, nicht mehr verbreiten und nicht mehr öffentlich zur Schau stellen dürfen. Kripp und Pramschiefer, Vorsitzender und „Vize“ des SPD-Ortsvereins Schwegenheim, hatten das im Oktober 2015 getan. Das Amtsgericht Germersheim hatte im Juni die Klage Lutzkes trotz „nicht ordnungsgemäß durchgeführten“ Schlichtungsverfahrens zwar für zulässig, aber für unbegründet erklärt und abgewiesen, weil es keine Persönlichkeitsrechtsverletzung feststellen konnte. Die Folge: Lutzke wurden die Verfahrenskosten auferlegt. Gegen dieses Urteil hatte Rechtsanwalt Helmut Konrad im Namen seines Mandanten Berufung eingelegt. „Ob die Berufung Erfolg hat oder nicht, kann ich nicht beurteilen“, sagte Landgerichtspräsidentin Ulrike Müller-Rospert, die Vorsitzende der Kammer, gestern. Denn: Bevor über „die Begründetheit der Klage“ geredet werde, müsse erst geklärt werden, ob sie überhaupt zulässig sei. Und daran hatte Müller-Rospert so ihre Zweifel. Knackpunkt: die von Schiedsmann Josef Arnold ausgestellte, umstrittene Erfolglosigkeitsbescheinigung einer zuvor (vermeintlich) durchgeführten Schlichtung. Eine Schlichtung ist Voraussetzung für die Klage. Rechtsanwältin Edith Schwab, die Kripp und Pramschiefer vertritt, hatte bereits beim Amtsgericht betont, dass die Klage unzulässig sei, weil dieser keine Schlichtung vor dem Schiedsamt vorausgegangen sei. Dennoch habe Arnold eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt. Müller-Rospert teilte die Auffassung des Amtsgerichts zur Zulässigkeit der Klage ebenfalls nicht, sofern der Kläger tatsächlich gegenüber dem Schiedsmann erklärt habe, dass das Schiedsverfahren nicht weiterbetrieben werden solle. Die Vorsitzende ließ aber auch durchblicken, dass sie die Klage durchaus für begründet halte. Um entscheiden zu können, müsse in ein Beweisverfahren eingetreten werden, sagte sie. Konkret: Der Prozess wäre fortgesetzt worden – und das Gericht hätte zunächst Schiedsmann Josef Arnold sowie den Germersheimer Amtsgerichtsdirektor Volker Minig als Zeugen geladen, um festzustellen, ob die Erfolglosigkeitsbescheinigung der Schlichtung zu Recht ausgestellt wurde. Müller-Rospert bat beide Parteien, sich angesichts der existierenden Mediationsvereinbarung zwischen den politisch Handelnden in Schwegenheim zu überlegen, ob sie sich nicht verständigen, aufeinander zugehen könnten. Mit der Mediation sollte, wie berichtet, erreicht werden, dass sich das Verhältnis zwischen Ortsbürgermeister Peter Goldschmidt (SPD) und Beigeordnetem Bodo Lutzke (FWG), aber auch der Umgang der Mandatsträger im Ortsgemeinderat verbessert. Müller-Rospert sagte, dass die Vereinbarung zwar auf dem Papier stehe, sie aber nach Aktenlage nicht erkennen könne, dass man versucht habe, die Verpflichtungen umzusetzen und die politische Auseinandersetzung sachlich zu führen. Sie wies auf die Vorbildfunktion von politischen Repräsentanten hin. Rechtsanwalt Helmut Konrad fügte an: „Gerade weil eine Mediation vorausgegangen war, war das, was hier passiert ist, umso unverständlicher für den Kläger.“ Wenn Kripp und Pramschiefer andere auf das Foto in der Whats-App-Gruppe hingewiesen hätten, wäre das in Ordnung gewesen. Aber: Das Foto auf Plakaten an gut frequentierten Ortsstraßen aufzustellen – „damit ist das Maß des Zulässigen überschritten“. Rechtsanwältin Edith Schwab sagte, dass sich Stinkefinger-Zeiger Jürgen Wolff für seine Geste entschuldigt und betont habe, so etwas nicht mehr zu tun. Wieso der Kläger die Sache weiterverfolge, konnte sie nicht nachvollziehen. Nach einer Sitzungsunterbrechung erklärten beide Seiten den Rechtsstreit für erledigt. „Es geht uns darum, dass diese Plakate nicht mehr auftauchen“, sagte Konrad. Schwab wies darauf hin, dass ein aufgestelltes Plakat damals gestohlen worden sei und dafür keine Haftung übernommen werden könne. Zudem sei das Bild „auf jedem Rechner in Schwegenheim“.

x