Speyer Verfahren tritt auf der Stelle
Fasnachtssonntag in Bellheim: Am frühen Morgen des 26. Februar verblutet auf der Hauptstraße ein 21-jähriger Speyerer. Wegen eines Streits um eine Baseballkappe hat ein 33-Jähriger aus Bellheim ihn in den Hals gestochen. Der Beschuldigte hat die Tat gestanden. Er ist überzeugt, in Notwehr gehandelt zu haben. Im Sicherungsverfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landauer Landgerichts geht es um seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Gestern, fünfter Verhandlungstag, sollten die Plädoyers gehalten werden. Doch soweit kam es nicht.
Über 20 Zeugen und zwei Gutachter waren bis zum gestrigen Verhandlungstermin schon vor dem Gericht gehört worden. „Ein schwer kranker Mann“, hatte der forensische Gutachter Harald Dressing geurteilt. Er diagnostizierte chronische, paranoide Schizophrenie, verstärkt durch Missbrauch von Alkohol, Medikamenten und Drogen. Wegen der krankhaften seelischen Störung sei die Steuerungsfähigkeit aufgehoben und der 33-Jährige nicht schuldfähig. Es bestehe ein deutliches Risiko für erhebliche Gewalttaten, deshalb solle er in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden, so Dressing. Doch die Rechtsanwälte Moritz David Schmitt und Heinz Eble aus Mainz fühlten sich als Verteidiger in ihren Rechten beschnitten. Gründe dafür seien unterschiedliche Lichtbildmappen und fehlende Akten über Ermittlungen und Urteile für den getöteten jungen Mann. Deshalb stellten sie den Antrag, die Verhandlung für vier Wochen auszusetzen. Das Gericht hatte den Antrag ab gewiesen (wir berichteten). Nun forderte Verteidiger Schmitt gestern erneut, die Verhandlung auszusetzen. Er habe keine Möglichkeit gehabt, die umfangreichen Akten zu lesen. „Die Kammer stellt sich einen Parforceritt durch das Verfahren vor“, kritisierte er das Gericht. Damit wolle es das verkorkste Ermittlungsverfahren retten. Oberstaatsanwalt Thomas Spielbauer entgegnete, dass die Vorstrafen des Opfers bereits in der Zeugenaussage des Bewährungshelfers genannt wurden. Nun erklärte Schmitt, man habe ihn aus dem Verfahren drängen wollen. Er habe dem Gericht eine Vielzahl von Terminen genannt, die nicht berücksichtigt worden seien. Dagegen verwahrte sich die Vorsitzende Richterin und merkte an, dass ein Mitglied der Schwurgerichtskammer sogar seinen Urlaub unterbrochen habe, um den Termin am 1. September zu ermöglichen. Am Freitag, 15. September, wird die Verhandlung mit einem sogenannten Sprungtermin fortgesetzt. Dieser dient der Einhaltung von gesetzlichen Fristen, damit nicht alles noch einmal von vorne losgehen muss. Bis in den November hinein sind bereits weitere drei Termine geplant. Am Rande der Verhandlung nannte Rechtsanwalt Schmitt diese Termine eine „Sicherheitsmaßnahme“. Alles weitere müsse erst noch mit dem Mandanten besprochen werden. Jener hatte die meiste Zeit mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank gesessen.