Zweibrücken Führerschein weg: Autofahrer überzeugt mit Rechtfertigung nicht

Es hat geblitzt.
Es hat geblitzt.

Außerorts um 28 Stundenkilometer zu schnell, und das mit Führerschein auf Probe: Ein Zweibrücker hat Widerspruch gegen den Einzug seiner Fahrerlaubnis eingelegt.

Bei der Verhandlung des Falls beim Stadtrechtsausschuss berichtete der Sachbearbeiter Christian Etzel vom Ordnungsamt, dass dem Mann zunächst die Auflage erteilt worden sei, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Bis 24. Februar solle er die entsprechende Teilnahmebescheinigung vorlegen, sonst werde die Fahrerlaubnis entzogen. Weil keine Reaktion erfolgt sei, habe der Mann den Führerschein am 22. März verloren. Dagegen, so Etzel, habe der Autofahrer Widerspruch eingelegt – mit der Begründung, dass nicht er selbst, sondern sein Cousin gefahren sei. Zudem sei die Überschreitung um 28 Stundenkilometer „doch gar nicht so schlimm“, und das Bußgeldverfahren gegen ihn sei inzwischen ja auch schon eingestellt worden. Dass zumindest letztere Angabe nicht stimme, habe sich bei einem Anruf bei der Bußgeldstelle rasch herausgestellt. „Die Sache ist klar“, meinte Etzel: „Der Mann hat gesagt, er könne alles zu seiner Entlastung nachweisen – aber er hat uns nichts vorgelegt. Der Polizei, die bei ihm vor Ort war, zeigte er auf seinem Handy ein Foto vom Führerschein seines Cousins.“ Gegenüber dem Ordnungsamt habe die Polizei mitgeteilt, dass es sich beim Widerspruchsführer zweifelsfrei um den Fahrer handle, der damals die Radarkontrolle passiert hat. Im Stadtrechtsausschuss stellte Rechtsamtsleiterin Annegret Bucher fest, dass ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid über 150 Euro vorliege und dass das Zweibrücker Ordnungsamt genau so habe handeln müssen, wie es gehandelt hat.

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