Zweibrücken Geschrei, Hiebe und ein verletzter Polizist

Verhandelt wird im Sitzungssaal 2 des Zweibrücker Amtsgerichts.
Verhandelt wird im Sitzungssaal 2 des Zweibrücker Amtsgerichts.

Im Drogen- und Alkoholrausch soll sie einem Mann mit einer Flasche den Kopf blutig geschlagen haben. Zwei Monate später soll sich die Frau mit Polizisten geprügelt haben.

Weil die unterschiedlichen Schilderungen des Geschehens stark voneinander abweichen, müssen im Prozess gegen die 47-Jährige noch weitere Zeugen vorgeladen werden. Daher konnte es Richterin Helen Klotz am Amtsgericht Zweibrücken am Mittwoch nicht bei einem einzigen Verhandlungstag belassen. Auf der Anklagebank sitzt die arbeitslose Frau neben ihrem Freund, der aktuell noch bis Monatsende in der JVA Zweibrücken einsitzt.

Seit ihrem sechsten Lebensjahr, damals noch in Kasachstan, blickt die Frau auf umfangreiche Erfahrungen mit immer exzessiverem Alkohol- und Drogenkonsum zurück. Ein Sachverständiger bescheinigte der Angeklagten vor dem Amtsgericht einen „sozialen Abstieg“ angesichts anhaltender Suchtprobleme, einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und häufigen Gefängnisaufenthalten, der schließlich zur Arbeits- und Wohnungslosigkeit geführt habe. Sie wolle sich aber gemeinsam mit ihrem mitangeklagten Lebensgefährten in eine 22-monatige strenge, geschlossene Paartherapie begeben.

Aktuell muss sich die 47-Jährige wegen zweier Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht verantworten. Wie sie selbst zugibt, hat sie am 3. Juni 2022 auf dem Netto-Parkplatz in Bubenhausen einem Mann „eine Flasche über den Kopf gezogen“ und eine blutende Wunde verursacht. Ein Zeuge schilderte, dass er als Passant in dieser Situation auf Bitten seiner Frau die Polizei verständigt habe. Die Angeklagte begründet ihren Flaschenschlag gegen einen ihr bis dato Unbekannten damit, dass dieser sie unentwegt sexuell belästigt habe – mit obszönen Sprüchen und Grabschereien. Auch der Geschlagene sagte am Mittwoch vor Gericht aus: Er erzählte, er habe die Frau an jenem Tag beim gemeinsamen Trinken auf dem Parkplatz kennengelernt. Doch im Lauf seiner Zeugenaussage ließ ihn sein Erinnerungsvermögen immer mehr im Stich; am Ende wollte er die Angeklagte gar nicht mehr sicher als seine damalige Kontrahentin wiedererkennen. Richterin Helen Klotz ermahnte den Dolmetscher des Prügelopfers, das kein Deutsch spricht, den Zeugen an dessen Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage zu erinnern.

Beim zweiten Themenkomplex ist der derzeit inhaftierte Lebensgefährte der Frau mit angeklagt. Der 28-Jährige soll dabei gewesen sein, als am 21. August 2022 auf der Treppe und im Hof einer Unterkunft in der Ixheimer Langentalstraße ein Tumult mit Geschrei und Geschimpfe in einer Rangelei eskalierte. Zwei herbeigerufene Polizisten, so die Anklage, seien von dem Pärchen attackiert und beleidigt worden. Als die Beamten das Paar des Hofes verwiesen, hätten die beiden Angeklagten weiter um sich geschlagen und getreten – bis sie zu Boden gebracht, gefesselt und im Polizeiauto mitgenommen wurden. Einer der beiden Polizisten berichtete als Zeuge, das Pärchen habe ihn mit unflätigen Schimpfwörtern eingedeckt. Die Frau habe ihn geschlagen und sogar in Handschellen am Boden sitzend noch getreten, sodass er einen Kapsel- und Bänderriss am Mittelfinger und eine Kratzwunde an der Hand davongetragen habe. Nach dem Einsatz habe er nach Homburg zur Uniklinik fahren müssen, weil er befürchtete, von der Rasenden mit der ansteckenden Krankheit Hepatitis B angesteckt worden zu sein.

Die 47-jährige Angeklagte beharrt hingegen auf ihrer Version, der Polizist habe ihr „eine geknallt“ und ihr sein Knie in den Rücken gepresst. Daraufhin habe sie eine als Verstärkung hinzugekommene Polizeibeamtin gebeten, bei ihr im Streifenwagen mitfahren zu dürfen. An ihre eigenen Gewaltakte erinnere sie sich nicht, da sie an jenem Abend reichlich Alkohol und Drogen genossen habe. Aber dass die Polizei sich im Einsatz übergriffig verhalten habe, könnten noch acht weitere Personen bestätigen, die bei dem Tumult im Treppenhaus dabei waren.

Diese Leute aus der Nachbarschaft sollen nun für den 14. August als Zeugen geladen werden. Eine Frau aus diesem Personenkreis muss dafür eigens aus der Haftanstalt Rohrbach nach Zweibrücken gefahren werden.

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