Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Mit Stemmeisen Asbestplatten gelöst

Asbest (hier ein Symbolbild) war früher als Baustoff sehr beliebt, die Verwendung ist aber wegen seiner krebserregenden Wirkung
Asbest (hier ein Symbolbild) war früher als Baustoff sehr beliebt, die Verwendung ist aber wegen seiner krebserregenden Wirkung seit 1993 in Deutschland verboten.

Wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen – im speziellen Fall mit Asbest – hatte ein 30-Jähriger einen Strafbefehl erhalten und sollte 7200 Euro Strafe zahlen. Gegen diesen Strafbefehl legte er im Mai Einspruch ein, weshalb der Fall nun zur Verhandlung beim Zweibrücker Amtsgericht landete. Es dauerte nicht lange, bis das Urteil feststand.

Referendar Lukas Batschak, der die Staatsanwaltschaft vertrat, warf dem Angeklagten aus Offenbach

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