Zweibrücken Nicht angeleinter Hund verletzt Passantin
Ein nicht angeleinter Hund hat am Samstag bei Wattweiler eine Spaziergängerin gebissen.
Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, kam es am vergangenen Samstag „zu einem Vorfall auf einem Feldweg nahe Wattweiler, bei dem eine Passantin von einem nicht angeleinten Hund durch einen Biss in den Oberschenkel verletzt wurde. Der Hund hatte zuvor nicht auf den Rückruf seiner Hundehalterin reagiert und geriet außer Kontrolle.“ Die Geschädigte musste wegen des Hundebisses ambulant im Nardiniklinikum in Zweibrücken medizinisch versorgt werden. Die Polizei bittet um Hinweise zu dem Vorfall an die Telefonnummer 06332 976-0 oder per E-Mail an pizweibruecken@polizei.rlp.de.
Zwar dürfen Hunde auf Feldwegen um Zweibrücken herum frei herumlauflaufen, sie müssen aber angeleint werden, sobald sich jemand nähert. Im Mai 2022 hat die Stadt eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen, in der geregelt ist, dass Hunde in der Stadt, in den Vororten, in öffentlichen Anlagen und in den beiden Naherholungsgebieten Fasanerie und Birkhausen nicht mehr ohne Leine unterwegs sein dürfen. Außerhalb dürfen sie nur „durch eine geeignete Person ausgeführt werden“, und „sie sind umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden“. Was genau mit „geeignet“ gemeint ist, ist in der Verordnung nicht näher ausgeführt.