Zweibrücken Polizisten beleidigt, Bekannten geschlagen: 21-Jähriger muss ins Gefängnis

Das Landgericht in Zweibrücken.
Das Landgericht in Zweibrücken.

Ein 21-Jähriger aus Zweibrücken wurde im vergangenen Jahr vom Amtsgericht unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte der 21-Jährige Berufung ein – ohne Erfolg.

Es war ein Abend im August 2021. Zwei Polizeibeamte aus Zweibrücken erteilten dem alkoholisierten Mann gegen 21.30 in der Innenstadt einen Platzverweis. Statt sich zu fügen, flüchtete er, wurde allerdings von den Beamten eingeholt. Bei seiner Festnahme schlug der junge Mann um sich und beleidigte die Beamten auf übelste Weise. Im Jahr darauf, am 2. März 2022, schlug er einem Bekannten mit der Faust ins Gesicht – der Angegriffene trug eine Prellung davon. Erneut war der Angeklagte betrunken. Im dritten Fall wurde er wegen unerlaubten Besitzes von mehreren Gramm Cannabis verurteilt – dieser Vorwurf wurde am Donnerstag mit Blick auf die ab 1. April geltende Cannabis-Legalisierung fallen gelassen.

Doch auch so ist der 21-Jährige bei den Ermittlungsbehörden nicht unbekannt: 2017 wurde er wegen Diebstahls in zwei Fällen verurteilt. Im März 2019 folgte eine Verurteilung durch das Jugendschöffengericht, da er zwei junge Frauen in Umkleidekabinen zu sexuellen Handlungen genötigt hatte – diese Strafe wurde in das Urteil vom Donnerstag nicht eingebunden.

Nichts unternommen, bis „die Hütte brennt“

Der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer des Landgerichts, Michael Schubert, begründete das Urteil über sechs Monate Jugendstrafe damit, dass der Angeklagte in den vergangenen Jahren nichts unternommen habe, um Hilfe zur Bewältigung seiner Sucht zu suchen. Das Urteil hätte sogar höher ausfallen können. „Sie sind mit diesem Urteil glimpflich weggekommen. Es hätte gesamt ein Jahr und neun Monate sein können“, so der Richter weiter.

Das Gericht schloss sich den Ausführungen der Bewährungshelferin an. „Sie hätten alles dafür tun müssen. Sie haben die Bewährung bis zum letzten Zeitpunkt schleifen lassen. Sie haben erst gewisse Bemühungen entfaltet und gezeigt, dass es nur dann bei ihnen klappt, wenn wirklich die Hütte brennt“, ergänzte der Richter. Erst im Januar habe er sich um die Suchtberatung gekümmert, nachdem der Gerichtstermin feststand. „Das Urteil im April vergangenen Jahres war der letzte Warnschuss. Nehmen Sie alle Hilfe an, die man ihnen in den sechs Monaten in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt bietet“, gab ihm der Richter zum Schluss mit auf den Weg. Enttäuscht verließ der Angeklagte das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.

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