Zweibrücken So lange darf in den Stadtfest-Nächten gefeiert werden

Wann beim Getränkeausschank Schluss ist, wurde genau festgelegt.
Wann beim Getränkeausschank Schluss ist, wurde genau festgelegt.

Die Stadtverwaltung hat die Sperrstundenregelung für das Zweibrücker Stadtfest am Wochenende vom 26. bis 28. Juli erlassen. Demnach wird das Feier-Ende in der Innenstadt für die beiden Nächte auf Samstag und Sonntag jeweils auf 2 Uhr morgens festgelegt. In der Nacht auf Montag ist bereits eine Stunde nach Mitternacht Schluss. Der Getränkeausschank ist an allen drei Stadtfesttagen eine halbe Stunde vor Beginn der Sperrzeit einzustellen. Musik – sowohl live als auch aus der Konserve – darf am Freitag und Samstag bis Mitternacht und am Sonntagabend bis 23 Uhr gespielt werden. Wer gegen diese Anordnungen verstößt, muss laut Stadtverwaltung mit Geldbußen bis zu 5000 Euro rechnen. Wie es in dem Erlass aus dem Rathaus heißt, dient die Festsetzung der allgemeinen Sperrzeit beim Stadtfest „dem grundsätzlichen Schutz der Nachtruhe der Innenstadtbewohner und berücksichtigt auch die Störungsempfindlichkeit der Krankenhaus- und Heimbereiche“.

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