Zweibrücken Verhandlung ohne Angeklagte

Eine ehemalige Rechtsanwältin aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurde gestern am Landgericht Zweibrücken wegen des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Sie muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.

Obwohl ihr die Pfälzische Anwaltskammer bereits vor mehreren Jahren die Zulassung als Rechtsanwältin entzogen hatte, gab sich die Angeklagte weiterhin als Rechtsanwältin in offiziellen Schreiben aus. Auch gegenüber dem Amtsgericht Zweibrücken führte sie in einem Schreiben vom Mai 2017 weiterhin die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ – ohne die erforderliche Zulassung zu besitzen. Vom Amtsgericht Zweibrücken wurde sie deshalb im Oktober vergangenen Jahres in Abwesenheit zu 100 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Da sie dagegen fristgerecht Einspruch einlegte, wurde die gestrige Berufungsverhandlung am Landgericht erforderlich. Auch gestern erschien die Angeklagte nicht vor Gericht – Gründe für ihr Fernbleiben nannte sie vorher nicht. Ihr Rechtsanwalt, Klaus-Jürgen Stichler aus Zweibrücken, zeigte sich sprachlos über das Verhalten seiner Mandantin und stellte das Urteil in das Ermessen des Gerichts. Er konnte auch während der Berufungsverhandlung keine Beweisanträge stellen, da sich seine Mandantin ihm gegenüber nicht geäußert hatte. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte vier Monate Bewährungsstrafe. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters ging es in diesem Verfahren lediglich um die Frage, ob die Angeklagte dem Hauptverhandlungstermin am Amtsgericht ausreichend entschuldigt fern geblieben war. Die Angeklagte hatte sich schriftlich zu dem Urteil des Amtsgerichtes geäußert. Dazu der Vorsitzende Richter: „Die Schreiben der Angeklagten ergeben eine eigene Sprache.“ Die Verurteilte kann gegen das Urteil Revision einlegen.

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