Bad Dürkheim/Frankenthal 39-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs an Tochter der Partnerin verurteilt

Das Geständnis des Angeklagten erspart jungem Opfer die Aussage vor Gericht.
Das Geständnis des Angeklagten erspart jungem Opfer die Aussage vor Gericht.

Ein 39-jähriger Bad Dürkheimer ist am Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen vom Landgericht Frankenthal zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Der Mann hat zwischen 2021 und Januar 2024 mehrfach die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht. Das Mädchen, mit dem der 39-Jährige seit 2021 sexuelle Kontakte hatte, war zu Beginn 13 Jahre alt und damit strafrechtlich ein Kind. Der sexuelle Missbrauch eines Kindes wird höher bestraft als der sexuelle Missbrauch einer Jugendlichen ab 14 Jahren. Wie der Vorsitzende Richter Alexander Melahn mitteilte, hatte Thilo Schwarz, Rechtsanwalt des Verurteilten, im Vorfeld des Verfahrens angekündigt, dass sein Mandant ein Geständnis ablegen wird.

Details unter Ausschluss der Öffentlichkeit

In einem sogenannten Rechtsgespräch einigten sich die Kammer, Staatsanwalt Bernhard Meyer und Schwarz darauf, dass der Angeklagte eine Haftstrafe zwischen sechs und sieben Jahren bekommt, wenn er ein Geständnis ablegt. „Die Tatvorwürfe werden durch den Angeklagten eingeräumt“, sagte Schwarz in der Verhandlung.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit äußerte sich der 39-Jährige näher zu den Delikten. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung weitgehend ausgeschlossen, um das Mädchen zu schützen. Das Geständnis sei bei der Höhe der Haftstrafe deutlich zugunsten des Angeklagten gewertet worden, so Melahn in der Begründung des Urteils. Auch weil dadurch dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart geblieben ist. Das Opfer nahm auf eigenen Wunsch an der Verhandlung teil.

Was gegen den Angeklagten spricht

Gegen den Angeklagten spreche der lange Zeitraum der Taten, die Vielzahl der Übergriffe, dass der Mann bereits entsprechend vorbestraft ist und dass er das Vertrauensverhältnis zur Mutter des Mädchens ausgenutzt habe, so das Gericht.

Verurteilt wurde der 39-Jährige außerdem wegen der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, weil er im Januar versucht hat, sich auch an der zwölfjährigen Schwester des Mädchens zu vergehen. Der 39-Jährige sitzt seit seiner Festnahme am 24. Januar in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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