Mainz Innenminister zu Beförderungen: Bei der Polizei alles rechtmäßig

Die zentrale Bußgeldstelle der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz hat ihren Sitz in Speyer und eine neue Chefin.
Die zentrale Bußgeldstelle der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz hat ihren Sitz in Speyer und eine neue Chefin.

Bei der rheinland-pfälzischen Polizei wird nach dem Prinzip der Bestenauslese und nach Recht und Gesetz befördert. Das sagte Innenminister Michael Ebling am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags. Anlass waren Berichte der RHEINPFALZ über zwei umstrittene Stellenbesetzungen.Nach einem kurzen öffentlichen Bericht zur Beförderungspraxis informierte Ebling den Ausschuss hinter geschlossener Tür.

Im April dieses Jahres hatte das Innenministerium den Posten an der Spitze der Bußgeldstelle des Landes mit Sitz in Speyer neu besetzt. Das Ministerium betraute die Juristin Natascha Becker kommissarisch mit der Leitung und machte den bisherigen kommissarischen Leiter, Stephan Weber, zum Stellvertreter. Grund für diese Personalverschiebung war dem Vernehmen nach Knatsch in der Polizeiabteilung im Innenministerium. Demnach rumorte es zwischen der dort fürs Personal zuständigen Beamtin und ihrer Mitarbeiterin Becker zunehmend.

Versetzung sollte ein Problem elegant lösen

Die Versetzung Beckers an die Spitze der Bußgeldstelle sollte eine elegante Lösung sein. Der Wechsel nach Speyer wurde Becker nach Informationen dieser Zeitung schmackhaft gemacht, indem ihr die Beförderung in die Besoldungsgruppe A15 in Aussicht gestellt wurde. Das Ministerium hielt sein Versprechen und beförderte Becker, kaum dass sie gut einen Monat in Speyer gearbeitet hatte.

Zwar ist die Position an der Spitze der Bußgeldstelle der Besoldungsgruppe A15 zugeordnet. Allerdings ist gewöhnlich die Voraussetzung für die Beförderung, dass die Stelle nicht kommissarisch, sondern nach einem Bewerbungsverfahren mit Bestenauslese fest vergeben ist. Und dass die Person, die befördert wird, mindestens sechs Monate erfolgreich in dem Amt erprobt wurde.

Nach Zweifeln an der Rechtmäßigkeit ein Kniff des Ministeriums

Diese beiden Voraussetzungen waren im Fall Becker die Knackpunkte. Nachdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beförderung aufkamen, schrieb das Innenministerium die Stelle schnell und mit sehr kurzer Bewerbungsfrist aus. Laut Ministerium bewarben sich zwei Personen, und – wenig überraschend: Die Wahl des Ministeriums fiel auf Natascha Becker. Sie wird am Freitag, 15. September, von der kommissarischen zur festen Chefin der Bußgeldstelle. Die Sache mit der fehlenden Ausschreibung wäre damit geheilt, wenn auch im Nachhinein. Minister Ebling betonte im Ausschuss, dass keine rechtliche Verpflichtung besteht, Stellen auszuschreiben. Es ist aber üblich.

Komplizierter ist die Sache mit der fehlenden Erprobung. Das Ministerium griff hier zu einem Kniff und behauptete im Juli gegenüber der RHEINPFALZ, Natascha Becker habe den Großteil ihrer Erprobung bereits während ihrer Tätigkeit im Innenministerium abgeleistet. Normalerweise muss das auf einer Stelle erfolgen, die mit A15 bezahlt wird. Auf die Nachfrage dieser Zeitung, auf welcher Stelle genau die Juristin erprobt wurde, wich das Ministerium seinerzeit aus und argumentierte, im Ministerium gebe es „keine Dienstpostenbeschreibungen und -bewertungen“. Und auch: „Zur Ermöglichung einer hinreichenden Flexibilität im Rahmen des Personaleinsatzes wird vielmehr eine Zuordnung von Funktionen zu mehreren Ämtern praktiziert.“ Eine Erprobungszeit sei im Innenministerium „nicht vorgesehen“. Es verwies dabei auf die „Besonderheiten einer obersten Landesbehörde im Rahmen des Organisationsermessens“. Mit anderen Worten: Die Regeln gelten bei der Polizei im Land überall, nur nicht im Ministerium. Vor dem Ausschuss sagte Minister Ebling gestern dazu nichts, jedenfalls nicht vor den Ohren der Öffentlichkeit.

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