Politik Atomsteuer nicht rechtens

«Karlsruhe.» Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuer auf Brennelemente in Kernkraftwerken für nichtig erklärt. Sie war 2011 von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt worden. Es geht dabei um über sechs Milliarden Euro für RWE, Eon und EnBW.

Der Staat sei zu „Steuererfindungen“ nicht berechtigt, begründeten die Karlsruher Verfassungsrichter gestern ihre Entscheidung. Vielmehr müsse sich der Staat an die im Grundgesetz festgelegten Grenzen zur Steuererhebung halten. Damit hat das Gesetz auch rückwirkend keinen Bestand. Folglich müssen die geleisteten Abgaben zurückgezahlt werden. Die sogenannte Atomsteuer galt von 2011 bis 2016. Erstmals führte damals der Bund eine Steuer auf die in Kernkraftwerken verwendeten Brennelemente ein. Die Stäbe enthalten den Kernbrennstoff, meistens Uranoxid. Für ein Gramm angereichertes Plutonium und/oder Uran wurden 145 Euro veranschlagt. Die Einnahmen, die der Bund erhielt, sollten zum einen der Sanierung maroder Atommülllager wie Asse II dienen. Zum anderen wollte die von CDU/CSU und FDP gebildete Koalition auf diese Weise Zusatzeinnahmen generieren, weil sie die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängert hatte. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte die Laufzeit der Reaktoren im Jahr 2000 für einen von ihr beabsichtigten Atomausstieg begrenzt. Auch nach dem neuerlichen deutschen Atomausstieg infolge der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima (März 2011) hielt die Bundesregierung an der Brennelementesteuer fest. Bis Ende 2016, kamen so laut Bundesverfassungsgericht 6,285 Milliarden Euro Einnahmen zusammen. Die Kraftwerksbetreiber klagten gegen die Steuerbescheide, zunächst mit unterschiedlichem Erfolg. Der Fall landete beim Bundesverfassungsgericht. Dieses urteilte: Die Brennelementesteuer ist keine Verbrauchssteuer wie etwa die Mehrwertsteuer. Besteuert werde vielmehr das Produktionsmittel. Für solch einen Steuertypus gebe es im Grundgesetz aber keine Rechtsgrundlage. Wirtschaft

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