Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel EuGH-Urteil zur Vorratsspeicherung: Abfuhr mit Ansage

Der Europäische Gerichtshof setzt dem Horten von Datenmassen enge Grenzen.
Der Europäische Gerichtshof setzt dem Horten von Datenmassen enge Grenzen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Irrweg. Bessere Lösungen müssen her, die nicht alle Bürger unter Generalverdacht stellen.

Wie ein Mantra zieht es sich durch die diversen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu staatlichen Datensammlungen: Sie sind auf keinen Fall anlasslos zulässig. Es braucht immer konkrete

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