KOMMENTAR Luftreinhaltung: Zu viel Optimismus schadet

Solche Schilder in Städten und Kommunen gibt es viele. Gibt es bald noch mehr Beschränkungen?
Solche Schilder in Städten und Kommunen gibt es viele. Gibt es bald noch mehr Beschränkungen?

Beim Gerichtsverfahren um Luftschadstoffe geht es nicht nur um Umwelt und Gesundheit. Es geht auch darum, wie Politik handeln muss.

Die Politik macht das immer wieder: Annahmen über die Zukunft bilden die Basis für Entscheidungen und Gesetze. Zuletzt war das zu besichtigen beim Aufstellen des Etats fürs nächste Jahr. Dabei wurde mit bestimmten Steuereinnahmen gerechnet. Doch manchmal entpuppen sich solche Annahmen als viel zu optimistisch – dann tun sich Löcher auf. Nicht nur finanzieller Art, wie sich jetzt bei der Gerichtsverhandlung über das Nationale Luftreinhalteprogramm gezeigt hat.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat geurteilt, dass die Bundesregierung die Maßnahmen zur Reduktion von Luftschadstoffen wie Feinstaub oder Stickoxiden nachbessern muss. Die im Programm verankerten Maßnahmen reichten nicht aus, um die entsprechenden EU-Ziele zu erreichen. Erneut hat sich die Klägerin, die Deutsche Umwelthilfe, damit zumindest teilweise durchgesetzt.

Das Ganze landet wohl vor dem Bundesverwaltungsgericht. Weil es nicht nur um Umwelt- und Gesundheitsschutz geht, sondern auch um diese Frage: Darf eine Regierung Maßnahmen miteinberechnen, die noch gar nicht beschlossen sind – wie in diesem Fall das Gebäudeenergiegesetz oder die Abgasnorm Euro 7? Darf die Politik dann die Hände in den Schoß legen, wenn ihre Annahmen sich als falsch herausstellen? Die Realität sieht jedenfalls so aus: Es werden mehr Schadstoffe ausgestoßen als im Nationalen Luftreinhalteprogramm erlaubt ist.

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