Rheinland-Pfalz Hüttendienstler: Hoffen auf Dreiergespräch

«MAINZ/SPEYER.» Sind die Mitglieder des Pfälzerwald-Vereines (PWV), die in den Hütten Wein ausschenken und Leberknödel mit Sauerkraut kochen, ehrenamtlich tätig oder nicht? Diese Frage stellt sich nach einer Prüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Nach einem Gespräch mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) regt Alexander Schweitzer, SPD-Fraktionschef im Mainzer Landtag, nun eine Informationsrunde an.

Prüfer der DRV Bund haben im Falle einer PWV-Hütte schriftlich festgestellt, dass die „in den Hütten der Pfälzerwald-Vereine beschäftigten“ Arbeitnehmer „allesamt in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ arbeiten würden. Deshalb sei dort „eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeschlossen“. Demgegenüber bekräftigten DRV Bund und DRV Land gestern in einer gemeinsamen Erklärung, dass bei der Prüfung, ob jemand ehrenamtlich tätig ist oder ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, „stets die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort“ betrachtet würden und „jeder Einzelfall für sich“ bewertet werde. Und: „Dabei legen beide Träger einheitliche Kriterien an.“ Auf die Frage der RHEINPFALZ, was die wesentlichen Kriterien im Falle der Hüttendienstler seien, antwortete die DRV ganz allgemein: „Es kann zum Beispiel einen Unterschied machen, wie groß eine Pfälzerwald-Hütte ist und auf welche Art der Betrieb geführt wird.“ Wie berichtet, erhalten Hüttendienstler für ihren Einsatz oft einen zweistelligen Euro-Betrag pro Tag als finanzielles Dankeschön. Damit wird auch der Aufwand abgegolten, den die Helfer beispielsweise in Form von Fahrtkosten haben. Was aber ist, wenn der Geldbetrag die tatsächlich angefallenen Aufwendungen der Hüttendienstler übersteigt? Führt dies dann dazu, dass nicht mehr von einer ehrenamtlichen Tätigkeit ausgegangen werden kann? Diese Frage blieb gestern von der DRV unbeantwortet. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil Mindestlohn gezahlt werden müsste, wenn die Hüttendienstler nicht mehr als ehrenamtlich tätig eingestuft würden. Dies würde die Betreiber vor allem der kleineren Hütten überfordern. Bundesarbeitsminister Heil und die DRV haben ihm versichert, dass es eine pauschale Einordnung der PWV-Hüttendienstler, wonach sie „allesamt in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ tätig seien, nicht gebe, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Schweitzer gegenüber der RHEINPFALZ. Nur in Fällen, in denen im Einzelfall ein Beschäftigungsverhältnis vorliege, könnten für den Verein Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Und zwar, so Schweitzer nach dem Kontakt mit Minister Heil und DRV, „soweit es sich bei Zuwendungen nicht um eine echte Aufwandsentschädigung handelt“. Im Zweifel, betonte der Fraktionschef, „hilft eine frühzeitige Nachfrage bei der Rentenversicherung weiter“. Deshalb rege er eine gemeinsame Informationsrunde von Pfälzerwald-Verein, DRV Rheinland-Pfalz und DRV Bund an. Die Diskussion der vergangenen Tage habe sich an einem konkreten Fall entzündet: „Hierzu vermag ich mir kein abschließendes Urteil zu erlauben.“ Wichtig sei für ihn, so Schweitzer: Es komme auf die Umstände des Einzelfalls an. „Ich habe den Eindruck, dass die Beteiligten hinreichend sensibilisiert sind.“ PWV-Geschäftsführer Bernd Wallner will den Rat von Alexander Schweitzer aufgreifen und in den nächsten Tagen einen Termin für eine Dreier-Informationsrunde abstimmen. Er gehe davon aus, dass die Ergebnisse des Hüttengipfels von 2015 nun auch bei der DRV Bund bekannt seien. Fazit Wallner: „Ich bin zuversichtlich.“

x