Pfalz Homeoffice im Öffentlichen Dienst – Wie gut funktioniert das?

Nicht bei allen Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst, bei denen eine Arbeit im Homeoffice grundsätzlich möglich wäre, sind dafür a
Nicht bei allen Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst, bei denen eine Arbeit im Homeoffice grundsätzlich möglich wäre, sind dafür auch die notwendigen Voraussetzungen vorhanden.

Das Arbeiten zu Hause als Schutzmaßnahme in der Corona-Pandemie – auch im öffentlichen Dienst ist dies ein wichtiges Thema. Doch wie gut funktioniert das Homeoffice in Kreisverwaltungen, bei Gericht oder im Finanzamt?

„Wir sind weit ab von dem, was wir brauchen“, sagte unlängst der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds, Ulrich Silberbach, zum Thema Homeoffice im öffentlichen Dienst. Nach einer aktuellen Erhebung sei Heimarbeit auf Bundesebene für 67 Prozent der Beschäftigten möglich, während dieser Anteil auf Landesebene nur 55 Prozent betrage – bei den Kommunen könne Homeoffice gerade einmal von 35 Prozent der Beschäftigten genutzt werden. Keine ausreichenden Leitungs- und Serverkapazitäten sowie nicht genügend Endgeräte sind laut Silberbach die Hauptgründe dafür.

In der Pfalz ist es unterschiedlich: Die Verbandsgemeinde Rülzheim teilt mit, dass 70 Prozent der Verwaltungsmitarbeiter im Homeoffice seien. Die Stadt Wörth hat mit rund 56 Prozent ihrer im Büro tätigen Angestellten Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten geschlossen. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz teilt mit, dass etwa 50 Prozent der Kernverwaltung zu Hause arbeiten könne. Die Verbandsgemeinden Bellheim sowie Hagenbach beziffern ihre Homeoffice-Quote mit rund 30 Prozent.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kandel, Volker Poß, sagt hingegen: „Viele unserer Arbeitsvorgänge sind leider noch nicht vollständig digitalisiert.“ Mancherorts sei das Rechnungswesen bereits digitalisiert, andernorts gehe nichts ohne Papierbelege. Und in manchen Bereichen sei es nur schwer möglich, auf Präsenz zu verzichten, weil vor Ort Unterschriften geleistet werden müssen.

Mehr Anträge online stellen

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, kritisiert, dass der Rechtsrahmen fehle, um Dienstleistungen für die Bürger voll und ganz digital zu erbringen. „Sie können heute weiterhin online keinen Personalausweis beantragen oder als Privatkunde so ohne Weiteres ein Auto anmelden, weil man sich im Netz nicht identifizieren kann.“ Die Pflicht zu handeln sieht er beim Bund.

Seine Grenzen findet Homeoffice im öffentlichen Dienst oft auch dort, wo Kontakt erforderlich ist: in beratungsintensiven oder sensiblen Bereichen wie der Jugend- und Seniorenarbeit oder beim Polizeidienst. „Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass die Polizei ihre Aufgaben wie bisher wahrnimmt,“ betont ein Sprecher der Polizeidirektion Pirmasens. Dazu gehöre die Präsenz auf der Straße. Lediglich bei der reinen polizeilichen Sachbearbeitung sei Homeoffice möglich. Landesweit können laut Innenministerium derzeit bis zu 3400 Polizeibeamte ihren Dienst von zu Hause leisten. Zu Beginn der Pandemie seien es 1000 gewesen.

Im Ludwigshafener Finanzamt sind circa 85 Prozent der Bediensteten für das mobile Arbeiten ausgestattet, berichtet dessen Leiterin. „Zu Beginn der Pandemie war dieser Prozentsatz deutlich niedriger“, sagt Christiane Schott.

Auch bei der Arbeitsagentur Kaiserslautern-Pirmasens gibt es Heimarbeit: 40 Prozent der Mitarbeiter stehe diese Option zur Verfügung. Laut Agentur-Leiter Peter Weißler sind sämtliche Akten elektronisch vorhanden, sodass etwa Anträge auf Kurzarbeitergeld von zu Hause bearbeitet werden können.

Und wie sieht es bei Gericht aus? „Für Zivilprozesse wurde am Landgericht Frankenthal schon 2019 die elektronische Akte eingeführt“, berichtet Pressesprecher Philipp Sturhan. Natürlich fänden Verhandlungen vor Ort statt. Sämtlichen an Zivilverfahren beteiligen Richtern stünden aber Laptops zur Verfügung. Das Schreiben von Beschlüssen und Urteilen könne damit von zu Hause erledigt werden. Die genaue Angabe einer Homeoffice-Quote für das Landgericht sei schwierig, sagt Sturhan. Auch weil die Pflichttermine vor Ort immer wieder variieren – je nachdem, wie viele Verhandlungstage in einem Prozess angesetzt werden.

Weniger Pausen zu Hause

Homeoffice wirft allerdings auch Fragen zum Gesundheitsschutz auf. Das deuten Zahlen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) an. Dessen Befragung zum „Index gute Arbeit“ fand von Januar bis Mai 2020 statt und zeigte, dass im Homeoffice die Pausen häufig verkürzt werden oder ganz ausfallen: „sehr häufig“, sagten 25 Prozent der Befragten, die im öffentlichen Dienst arbeiten, „oft“ 34 Prozent.

Ebenfalls 34 Prozent der im öffentlichen Dienst beschäftigten Befragten, die zumindest gelegentlich im Homeoffice arbeiten, gaben an, dass sie die Ruhezeit von elf Stunden bis zum nächsten Arbeitstag unterschreiten – 14 Prozent sagten „sehr häufig“, 20 Prozent „oft“. Aus Sicht des DGB sind klare Vorgaben nötig, die dem Schutz vor Überlastung und Selbstausbeutung dienen. „Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit muss erfasst werden“, fordert DGB-Vizechefin Elke Hannack.

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