Südwest Pirmasens will Zuzugssperre für Flüchtlinge beantragen

Rathaus Pirmasens: Es geht nicht nur um Menschen aus der Ukraine.
Beim ersten Stopp bezog sich die Stadt auf eine falsche Statistik. (Archivfoto)

Die Stadt sei aufgrund der vielen zugezogenen Flüchtlinge überlastet, sagt sie. Daher beantragt Pirmasens nicht nur einen Aufnahmestopp für Ukrainer - sondern will auch sonst den Zuzug stoppen.

Pirmasens (dpa/lrs) - Die Stadt Pirmasens will neben einem Aufnahmestopp für ukrainische Flüchtlinge auch eine Zuzugssperre für Flüchtlinge aus anderen Ländern beantragen. Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU) habe sich dazu entschlossen, weil die Zuwanderungen aller Personen mit Fluchthintergrund weiterhin sehr hoch seien, hieß es in einer Mitteilung der Stadt. «Die beantragte Zuzugssperre soll Ausgrenzung vermeiden und die bestehenden Systeme und Institutionen im Stadtgebiet entlasten.»

Die Folgen der Überlastung seien in vielen Bereichen spürbar. «Sozialamt und Jobcenter können die notwendigen Maßnahmen zur Förderung einer schnellen Integration wegen fehlender Kapazitäten nicht mehr sicherstellen», hieß es. Auch innerstädtische Grund- und Realschulen sowie Kitas seien überlastet. «Aufgrund der dargestellten Verhältnisse ist die Gefahr sozialer und gesellschaftlicher Ausgrenzung für die betroffenen Flüchtlinge sehr groß», teilte die Stadt mit.

Bereits im August hatte Pirmasens einen Aufnahmestopp für ukrainische Flüchtlinge angekündigt. Die pfälzische Stadt hatte sich dabei laut Integrationsministerium aber auf eine falsche Statistik bezogen. Die Stadt habe nun eine aktualisierte Kommunalstatistik angefordert, teilte sie mit. Diese soll gegen Ende der Woche vorliegen. 

«Oberbürgermeister Markus Zwick geht davon aus, dass mit den neuen Zahlen die Voraussetzungen für einen Aufnahmestopp vorliegen dürften», schrieb die Stadt. «Um einer drohenden Überforderung der Pirmasenser Stadtgesellschaft entgegenzuwirken, soll der Aufnahmestopp dann unverzüglich umgesetzt werden.» Betroffene Ukrainerinnen und Ukrainer würden dann zur Verteilung an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen.

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