Rheinpfalz Energieprojekte: Gutachten, wer für Verluste aufkommt

«WALDFISCHBACH-BURGALBEN.»Wer muss für die Verluste der regenerativen Energiewerke – Biogasanlage Höheinöd, frühere Strohheizanlage Hermersberg, Hackschnitzelanlage Steinalben – und des dazugehörigen Nahwärmenetzes aufkommen? Die Bürger der gesamten Verbandsgemeinde oder nur die Bürger der drei Ortsgemeinden, die von dem Energieangebot profitierten?

Da es um Millionenverluste geht, ist das eine entscheidende Frage, in die ein Rechtsgutachten Klarheit bringen soll, das der Verbandsgemeinderat am Donnerstag in Auftrag gab. Bislang werden die Verluste formal über die Umlage ausgeglichen, die die acht Ortsgemeinden jährlich an die Verbandsgemeinde bezahlen. Diese war durch die jährlich auszugleichenden Verluste, wie berichtet, drastisch gestiegen. Von einem Niveau im Bereich von etwa 30 Prozent Richtung 40 Prozent. Schon früh, nachdem sukzessive das ganze Ausmaß der Verluste aus dem Energieabenteuer der Verbandsgemeinde in der Ära des Verbandsbürgermeisters Winfried Krämer (CDU) bekannt geworden war, war die Rechtsfrage aufgetaucht, ob tatsächlich alle Bürger zahlen müssen oder ob hier nicht eine sogenannte Sonderumlage von den drei betroffenen Kommunen zu erheben wäre. Während der Abwicklung des desaströsen Betriebszweiges – wie berichtet wurden die Anlagen an die WVE GmbH verkauft – haben alle Gemeinden ihre Umlagen bezahlt, jährlich seit 2014 aber fristgerecht Widerspruch dagegen erhoben. Man einigte sich darauf diese Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis der Sachverhalt rechtlich klarer wird. Nachdem nun alle Verluste bekannt sind – insgesamt waren es wie berichtet 9,4 Millionen Euro – gilt es nun auch noch diese letzte offene Frage zu klären: Wer bezahlt schlussendlich die Zeche? Bei der Versammlung der FW Bürgerblock Holzland/Sickingerhöhe war, wie berichtet, angeklungen, dass erste rechtliche Einschätzungen dahin gehen, dass nicht alle Bürger zahlen müssen, zumindest nicht im gleichen Maße. Das soll das beauftragte Rechtsgutachten nun genau beleuchten. Dabei werden unter anderem die Gründe untersucht, wie es zu diesen enormen Verlusten kam, wie die Umlage festgesetzt wurde. Betroffen sind die Jahre seit 2014. Knackpunkte könnten Fragen sein, wie und ob die Aufgabe Wärme- und Energieversorgung ordnungsgemäß auf die Verbandsgemeinde übertragen wurde. Ob es entsprechende Beschlüsse – wie sie etwa bei der Übertragung der Aufgabe der DSL-Versorgung erfolgten – gab. Die rechtliche Grundlage solle ermittelt werden, erläuterte Bürgermeister Lothar Weber.

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