Ludwigshafen Häftling bei Flucht geholfen: Bruder und JVA-Mitarbeiterin verurteilt
Ludwigshafen (dpa) - Wegen Unterstützung bei der Flucht eines Häftlings der JVA Mannheim während eines Arztbesuchs hat das Amtsgericht Ludwigshafen zwei Angeklagte zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Beide hatten zu Prozessbeginn am Dienstag die Vorwürfe eingeräumt und die Justizvollzugsbeamten um Entschuldigung gebeten.
Der 21 Jahre alte Bruder des Häftlings hatte gestanden, unter anderem bei der Befreiung am 14. Dezember 2023 am Klinikum Ludwigshafen mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen und mit seinem Bruder auf einem Motorroller davongerast zu sein. Eine 24-jährige damalige Mitarbeiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) erhielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe. Sie hatte eingeräumt, ein Liebesverhältnis mit dem Häftling begonnen und ihm im Gefängnis ein Mobiltelefon zugesteckt zu haben. Während der Flucht mietete sie demnach Hotelzimmer und Fahrzeuge.
Zwei Wochen nach Flucht festgenommen
Der Geflüchtete und sein Bruder waren etwas mehr als zwei Wochen nach der Flucht in einem Hotel in Weinheim nahe Heidelberg festgenommen worden. Dem 25 Jahre alten Häftling der JVA Mannheim war nach Behandlung beim Kieferorthopäden in Ludwigshafen die Fesselung in der geöffneten Tür des Transporters gelöst worden, damit er einsteigen konnte. In diesem Moment habe sich der Mann losgerissen, während sich zeitgleich von hinten sein Bruder als Komplize auf einem Motorroller genähert habe, hieß es. Der Häftling saß ein, weil er unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden war.
Das Urteil gegen den 21-Jährigen fiel unter anderem wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und unerlaubten Waffenbesitz. Die Anschuldigungen gegen die Frau lauteten unter anderem Gefangenenbefreiung und Strafvereitelung im Amt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann zwei Jahre und vier Monate Gefängnis und für die Frau zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Die beiden Verteidiger hatten sich für Bewährungsstrafen ausgesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.