Rheinpfalz „Ich komme mir hier vor wie Schneewittchen“

Nicht alle Wohnmobilisten, hier ein Bild von 2018 vom Parkplatz beim Sportpark, sind Wildcamper. Wenn sich allerdings einige für
Nicht alle Wohnmobilisten, hier ein Bild von 2018 vom Parkplatz beim Sportpark, sind Wildcamper. Wenn sich allerdings einige für Tage häuslich einrichten und die Infrastruktur kostenlos mitbenutzen, ärgern sich darüber nicht nur Campingplatzbetreiber, sondern auch deren Gäste. Denn die bezahlen schließlich Kurtaxe.

Der Streit um Wildcamper geht in die nächste Runde. Jetzt weigert sich ein Campingplatz-Gast, die in Dahn verlangte Kurtaxe zu bezahlen. Seine Begründung: Es sei ungerecht, dass er die Kurtaxe bezahlen solle, die von der Kommune geduldeten Wildcamper dies aber nicht müssten.

Als „heißes Eisen“ hatte der Kreisrechtsausschussvorsitzende Christian Schwarz schon vor vier Wochen folgende Frage beurteilt: Ob die Stadt Dahn und die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland verpflichtet werden können, etwas gegen wild campende Wohnmobilfahrer in Dahn zu unternehmen, die keine Kurtaxe bezahlen. Diese Frage beschäftigte am Dienstag erneut den Kreisrechtsausschuss. Ein Gast des Campingplatzes Büttelwoog, der im Gegensatz zu den Wildcampern regelmäßig Kurtaxe zahlt, hatte Widerspruch eingelegt. „Ich komme mir hier vor wie Schneewittchen. Ich muss alle wach küssen“, sagte der Mann mit Blick darauf, dass die Stadt Dahn und das Ordnungsamt ständig von ihm und anderen Betroffenen in Form von Bildmaterial, Schreiben und Anrufen auf diese Ungleichbehandlung hingewiesen würden. Anschaulich schilderte er ein Erlebnis, als er mal wieder Wildcamper auf dem Parkplatz am Sportpark gesehen habe. Er habe sofort beim Ordnungsamt angerufen. Dort habe man ihm gesagt, das dauere etwa 30 Minuten, bis jemand komme. „Ich habe es mir dann gemütlich gemacht, mir einen Sessel geholt, ein Käffchen gemacht und gewartet“, erzählte der Mann. Als nach zwei Stunden noch niemand vom Ordnungsamt vorbeigekommen war, um die Camper zu kontrollieren, habe er erneut beim Ordnungsamt angerufen. Da habe es dann geheißen, dass gerade jemand da gewesen sei. „Entschuldigung, aber verarschen kann ich mich selbst“, sagte der Mann. Ihm gehe es nicht darum, dass er die Kurtaxe, die in Dahn Gästebeitrag heißt, nicht zahlen wolle. Aber es sei ungerecht, dass viele nicht bezahlten, weil sie wild campen. Ihm sei auch klar, dass es erlaubt sei, dass ein Wohnmobil zehn bis zwölf Stunden auf einem Parkplatz stehe, damit der Fahrer danach ausgeruht die Fahrt fortsetzen könne. Aber dabei sei ausgeschlossen, dass Alkohol getrunken werde, was den Fahrtantritt verzögere, dass Markisen ausgefahren oder Campingstühle vor das Wohnmobil gestellt würden. Das sei dann wildes Campen und das werde in Dahn an etlichen Stellen praktiziert, ohne dass die Stadt einschreite. Jürgen Lejeune vom Campingplatz Büttelwoog, der zuletzt Widerspruchsführer gewesen war, merkte an, dass über das Osterwochenende 47 Wohnmobile auf dem Parkplatz am Sportpark gestanden hätten. Zum Campen. Die Betreiber des Campingplatzes „Am Neudahner Weiher“ legten Fotos vor, die zeigten, wo in Dahn noch wild gecampt, unerlaubt Müll entsorgt wird und wo Fäkalienbehälter der Wohnmobile unerlaubt entleert werden. Es stelle sich auch die Frage, ob der Gästebeitrag korrekt erhoben werde. Dieser werde zweckgebunden erhoben, um die öffentlichen Toiletten in Dahn für die Gäste zu unterhalten. Die Toilette am Rathaus sei aber samstags und sonntags immer geschlossen. Die Vertreterin der Stadt Dahn – anwesend waren Mitarbeiter, die sich mit dem Beitragswesen befassen – verwies darauf, dass der Gästebeitrag formal vom Vermieter entrichtet werde. Daraufhin wollte ein Beisitzer wissen, ob die Parkplätze am Sportpark private Parkplätze seien. Das seien Wanderparkplätze, sagte ein Vertreter der Stadt. Wenn die Satzung der Stadt richtig ausgelegt werde, müsse sie als Vermieter dieser Parkplätze an die Camper dann aber die Kurtaxe zahlen und von den Campern erheben, stellte der Beisitzer fest und erhielt Applaus von den anwesenden Gästen, die sich wie der Widerspruchsführer ungerecht behandelt fühlen. Zudem verzichte die Stadt damit auf Einnahmen, merkte der Widerspruchsführer an. „Ich habe ja Verständnis für Ihren Unmut“, sagte die Stadt-Vertreterin zu Jürgen Lejeune, der sich als Gast in die Diskussion einbrachte und erklärte, dass er die Sache im Zweifel bis zum Oberverwaltungsgericht durchziehen werde. Beim Verwaltungsgericht ist die Klage bereits anhängig. „Ich habe keinen Unmut, ich habe Spaß“, sagte Lejeune. Wie schon beim Widerspruch von Lejeune gelte auch beim Widerspruch des Gastes wegen der Kurtaxe, dass der Kreisrechtsausschuss die Fragen, die dieser sicher berechtigt aufwerfe nicht beantworten könne, erläuterte Schwarz. Zum einen stelle sich die Frage, ob das Schreiben der Stadt überhaupt ein anfechtbarer Bescheid sei. Dem neige er womöglich noch zu. Aber es gehe um die Satzung, die den Gästebeitrag regelt. Der Kreisrechtsausschuss habe nicht die Befugnis, eine Satzung zu verwerfen, das könne nur ein Gericht. Bei dem Mann greife kein Ausnahmetatbestand, der ihn von der Zahlung der Kurtaxe befreie, machte Schwarz keine Hoffnung, dass der Widerspruch Erfolg haben könnte. Das wusste der Mann. Eine Entscheidung will er trotzdem.

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