Rheinpfalz Junge Union erhöht Druck

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Bad Neuenahr/Ahrweiler. Die Junge Union (JU), Nachwuchsorganisation der rheinland-pfälzischen CDU, fordert Konsequenzen aus der Spendenaffäre um den früheren Geheimagenten Werner Mauss. Mit dem Thema muss sich der CDU-Landesparteitag in Wittlich in zwei Wochen beschäftigen. Einen entsprechenden Antrag hat die JU gestern auf ihrem Landestag in Bad Neuenahr-Ahrweiler beschlossen. Am Vortag wurde JU-Chef Johannes Steiniger (29) aus Bad Dürkheim mit 91,3 Prozent der Stimmen wiedergewählt. Außerdem wurde er erneut zum Spitzenkandidaten des Parteinachwuchses für die Bundestagswahl nominiert. Er sei sehr zufrieden mit dem Ergebnis, sagte Steiniger nach dem Landestag. Zu dem bereits im Vorfeld öffentlich gewordenen Antrag zur Spendenaffäre, den mehrere Kreisverbände der Jungen Union insbesondere aus der Pfalz eingebracht haben, sagte der JU-Chef: „Wir haben darüber heute sehr lange diskutiert, kontrovers in der Sache, aber fair im Umgang.“ Wie berichtet, hatte vor allem eine Formulierung in der Antragsbegründung öffentlichen Wirbel ausgelöst: Die CDU sei „Wiederholungstäter“ im zweifelhaften Umgang mit Geldern. Diese Wortwahl findet sich in dem neuen Text nicht mehr. Die Junge Union fordert, die Kommunikation zu verbessern, sie regt eine weitere Prüfinstanz an, um mehr Transparenz in das Spendenwesen zu bringen. Außerdem sollen die Richtlinien über die Annahme von Spenden überarbeitet werden und Schulungen zur „Sensibilisierung der Kreisgeschäftsführer“ angeboten werden. Der Schwerpunkt des JU-Angriffs liegt nun gezielt auf Peter Bleser als Schatzmeister. In dem Text heißt es: „Leider müssen wir auch feststellen, dass bedingt durch eine unglückliche Kommunikation zu den Mitgliedern hin und durch das Agieren des Landesschatzmeisters Skepsis bei Mitgliedern und in der Öffentlichkeit bleibt.“ Nach RHEINPFALZ-Informationen wird Bleser in zwei Wochen nicht mehr für das Amt kandidieren. Auf Nachfrage in der Landesgeschäftsstelle sagte gestern Pressesprecher Alexander Hoffmann: „Peter Bleser wird sich zu gegebener Zeit dazu äußern.“ Auf dem Landestag der JU sprachen am Samstag sowohl Landeschefin Julia Klöckner als auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Martin Brandl. Zum JU-Antrag hieß es aus dem CDU-Landesverband: „Wir sind froh, eine Junge Union zu haben, die sich ihre eigenen Gedanken macht.“ Nachdem Klöckner über die bereits erfolgten Aufklärungsschritte berichtet habe, sei der Antrag entsprechend angepasst worden, sagte Parteisprecher Hoffmann. Im Antragstext heißt es: „Wir stellen fest, dass die Landesgeschäftsstelle ihr Mögliches getan hat.“ In der Spendenaffäre hat die CDU Cochem-Zell – in dem gleichnamigen Landkreis wohnt Mauss – zwischen 1999 und 2015 rund 107.000 Euro an möglicherweise unzulässigen Spenden erhalten, der Landesverband erhielt 18.500 Euro. Die Spenden flossen teilweise über den Anwalt Franz Hansen, manche unter dem Namen Richard Nelson. Das ist einer von mehreren Tarnnamen des Ex-Spions. Die CDU-Landtagsfraktion hat in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung versucht, Informationen über die Tarnidentitäten von Werner Mauss und über Baugenehmigungen zu erhalten. Hintergrund sind Vorwürfe an die CDU, Mauss habe mit den Spenden erreicht, dass ihm zweifelhafte Tarnidentitäten ausgestellt worden seien und dass er Vorteile beim Bau seines Anwesens samt Reithalle erhalten habe. Aus den Antworten der Landesregierung geht hervor, dass die Verbandsgemeindeverwaltungen in Zell und in Simmern mit den melderechtlichen Fragen befasst gewesen seien. Dort seien Ausweise auch auf Tarnnamen ausgestellt worden. Die CDU-Abgeordneten Hans-Josef Bracht und Alexander Licht weisen darauf hin, dass beide Verbandsgemeinden seit den Jahren 2000 beziehungsweise 1997 von der SPD regiert seien. Das soll im Umkehrschluss bedeuten, dass eine Spende an die CDU nicht zu Gefälligkeiten in dieser Frage geführt haben könne. Zu den Baugenehmigungen hieß es, dem Land hätten zwei Petitionen vorgelegen. Eine habe sich dadurch erledigt, dass sich Beteiligte vor Ort über die Einfriedung des Grundstücks geeinigt hätten. Um das Anwesen ist zum Teil eine Mauer, zum Teil ein Zaun mit Stacheldraht gezogen. Im anderen Fall, bei dem es um die Errichtung des Gestüts ging, habe kein Anlass bestanden, „über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung“ zu entscheiden. Kommentar |kad

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