Rheinpfalz Kann man einen Teich bebauen?

Lässt sich ein Teich eigentlich bebauen? Diese zunächst skurril anmutende Frage stellt sich bei einem Fall aus Waldfischbach-Burgalben, mit dem sich der Kreisrechtsausschuss derzeit auseinandersetzt. Und das nicht erst seit vergangener Woche. Das Grundproblem, welche Fläche eines Grundstücks herangezogen wird, wenn Beiträge für die Wasserver- und Abwasserentsorgung erhoben werden, beschäftigte den Ausschuss nämlich schon 2010.

Die Empfehlung des Vorsitzenden des Kreisrechtsausschusses, Christian Schwarz, an alle Beteiligten lautete: Setzen Sie sich noch mal zusammen, versuchen Sie, eine für alle tragbare Lösung zu finden. Denn juristisch betrachtet, stehe die Sache 50:50. Zudem gehen alle Beteiligten ein hohes Prozessrisiko ein, falls geklagt werden sollte. „Das kann so und so ausgehen“, resümierte Schwarz. Ausgangspunkt der Geschichte ist das Jahr 2008. Zu dieser Zeit sanierte die Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, die ein eigenes Wasserwerk betreibt, Tiefbrunnen. Eine Entscheidung, die damals so manche Volksseele in Wallung brachte. Der Grundstücksbesitzer, dessen Fall nun wieder den Kreisrechtsausschuss beschäftigte, hatte seinerzeit Widerspruch eingelegt. Sein Grundstück ist 7995 Quadratmeter groß. Dazu kam ein Vollgeschosszuschlag von 30 Prozent. Auf 10.394 Quadratmeter beitragspflichtige Fläche summierte sich das Ganze. So wurde vom Eigentümer bei einem durchschnittlichen Ausbaubeitragssatz von 1,25 Euro pro Quadratmeter 12.992 Euro für den Ausbau der Wasserversorgung angefordert. Das Verfahren wurde im Juni 2010 ausgesetzt. 2013 beendete die Ortsgemeinde die Arbeiten, im Dezember 2017 wurde endgültig abgerechnet. Abzüglich einer geleisteten Vorauszahlung wurden von dem Mann noch 6600 Euro gefordert. Es seien in der Vergangenheit immer mal wieder Gespräche zwischen dem Mann, seinen Anwälten sowie der Orts- (Wasserversorgung) und Verbandsgemeinde (Abwasserentsorgung) geführt worden. Im Laufe dieser Gespräche habe man sich angenähert, sei dann aber wieder auseinandergedriftet, resümierte Schwarz. Alle Seiten hätten immer wieder Gesprächsbereitschaft signalisiert, aber eine Lösung habe sich nicht gefunden. Zwischenzeitlich habe zur Diskussion gestanden, dass die Verbandsgemeinde bereit sei, den Zufahrtsweg zum Haus des Mannes aus der Berechnung für die Schmutzwassergebühr herauszunehmen, was die Fläche um 845 Quadratmeter reduziert hätte. Das sei keine Lappalie, stellte Schwarz fest. Eine endgültige Einigung darüber gab es aber nicht. Inzwischen stellt sich die Situation anders da, denn die Ortsgemeinde hat den Bebauungsplan in diesem Bereich geändert. Der Weg ist seither kein Weg mehr, sondern nicht überbaubare Fläche, erläuterte ein Vertreter der Verbandsgemeinde. Und seine Kollegin erklärte, dass das auch der Grund sei, warum sich bei der Ortsgemeinde nicht die Frage gestellt habe, den Weg aus der Berechnung des Beitrages herauszunehmen: Als im Dezember 2017 endgültig abgerechnet wurde, sei die Änderung des Bebauungsplanes bereits in Kraft getreten. Damit gehört der frühere Weg zur Fläche, die von Gesetzes wegen für den Beitrag zu veranlagen ist. Mit Blick auf einen möglichen Vergleich wollte Schwarz wissen, ob bei der Ortsgemeinde Bereitschaft bestünde, den Weg herauszurechnen. Es kristallisierte sich heraus, dass es dem Eigentümer nicht zwingend um die Wegefläche, sondern vielmehr um eine 1600 Quadratmeter große Wasserfläche auf seinem Grundstück geht, die aus der Berechnung herausgenommen werden sollte. Dafür sieht die Verbandsgemeinde aber „keine Möglichkeit“. Denn die Fläche sei im Bebauungsplan als überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen. Schwarz wies darauf hin, dass laut Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes in der Regel die gesamte Grundstücksfläche zu berücksichtigen sei. Es sei denn, es gibt Ausnahmetatbestände. Die Antwort, ob solche Tatbestände vorliegen, sehe er bei Gericht als offen an, denn es stelle sich schon die Frage, ob die Wasserfläche baulich nutzbar sei. Und bei Gericht werde sicher auch beleuchtet, was ein Teich – möglicherweise mit Löschteichfunktion – davon hat, an die Wasserversorgung angeschlossen zu sein. Beim Schmutzwasser ließe sich darüber noch streiten, resümierte Schwarz. Angesichts dieser Unwägbarkeiten für beide Seiten und der Tatsache, dass es eine Geschichte sei, die teils schon zehn Jahre auf dem Tisch liege, regte Schwarz nachdrücklich Gespräche an. Bis Ende Juni versuchen die Beteiligten nun, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

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