Rheinpfalz Kein Verkauf „zwischen Tag und Dunkel“

Die Gemeinde Heltersberg prüft, ob es einen Interessenten gibt, der ein oder zwei Gebäude des dreiteiligen Gebäudeensembles Hensel’sches Anwesen kaufen möchte. „Gäbe es einen Interessenten, der alle drei Gebäude kaufen möchte, müssten wir hier in dieser Runde auch darüber sprechen“, sagte Bürgermeister Ralf Mohrhardt bei der Ratssitzung am Mittwoch. Der Rat stimmte dem vorliegenden Verkaufsexposé zu, das noch minimale Änderungen erfährt.

Der Bauausschuss hatte über das Exposé beraten, das in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz und der Wirtschaftsförderung des Kreises erstellt wurde (die RHEINPFALZ berichtete). Die Anregungen, die dort gegeben wurden, wurden zwischenzeitlich eingearbeitet. Dabei ging es auch um die zu verwendenden Bilder. Alle Bilder, die im vorliegenden Entwurf enthalten waren, sind bildrechtlich unproblematisch. Es handelt sich um Fotografien, die Mohrhardt selbst erstellt hat, und um Skizzen des Denkmalamtes, die gleichfalls kostenfrei genutzt werden dürfen. Die Fotografien sollen allerdings noch mal in besserer Qualität erstellt werden. Schöner werden die Gebäude – vom mittleren stehen nur noch die Grundmauern, vom linken teilweise das Fachwerkgerippe – auch mit besseren Bildern nicht, war sich der Rat einig. „Christo könnte es verhüllen“, regte Ratsmitglied Thomas Rutz (FWG) spaßeshalber an, wie sich die Perspektive verbessern ließe. Der Denkmalbehörde wäre daran gelegen, dass die Anlage als dreigliedriges Hofensemble erhalten bleibt. Zuschüsse vonseiten des Denkmalschutzes wird es nicht geben. Fördermöglichkeiten bestehen für private Investoren, je nach Vorhaben, aus Töpfen wie dem EU-Förderprogramm Leader, aus Wirtschaftsförderungsmitteln oder aus Dorferneuerungsmitteln. Mohrhardt bekräftigte, dass es darum gehe zu erfahren, ob überhaupt ein Interesse bestehe. Gäbe es Interessenten, müsse im Rat über alles diskutiert werden. Heimlich passiere gar nichts. „Es wird offen geredet, zwischen Tag und Dunkel wird sicher nichts verkauft“, sagte der Bürgermeister. In Sachen Hensel’sches Anwesen – hier gibt es wie mehrfach berichtet einen Rechtsstreit mit dem Ingenieurbüro ISA, das mit den Planungen beauftragt war – möchten Ratsmitglieder verschiedene Akten und Verträge einsehen, um eine umfassende Grundlage für weitere Entscheidungen in dieser Angelegenheit zu haben. Akteneinsicht ist nur auf sehr formalem Wege möglich: Jede Fraktion benannte zwei Mitglieder, die bei einem gemeinsamen Termin in die gewünschten Unterlagen schauen werden. Sollte es nicht gestattet sein, Kopien oder Notizen zu machen, „sollte ein Vertreter der Verbandsgemeinde aber Protokoll bei der Akteineinsicht führen, damit wir später wissen, welche Dinge wir eventuell noch mit dem Anwalt zu klären haben“, sagte SPD-Fraktionssprecher Thomas Sauther. Ratskollege Thomas Rutz hatte zuletzt mehrfach bemängelt, dass der Rat zwar Aufträge vergebe, aber gar nicht genau wisse, welche Aufträge, weil es keine Einsicht in das Leistungsverzeichnis gebe, in dem die Aufgaben, die Firmen zu erledigen haben, bei der Ausschreibung schon festgehalten sind. Carina Klein von der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde erläuterte dem Rat die rechtliche Situation. Grundsätzlich entscheide der Bürgermeister, welche Informationen der Rat erhalte. Er sei nicht verpflichtet, schriftlich zu informieren, es gelte das Mündlichkeitsprinzip, dass bei Ratssitzungen über Sachverhalte gesprochen werde. Ein Blick in ein Leistungsverzeichnis sei in nicht-öffentlicher Sitzung möglich. Ihm gehe es vor allem darum, „dass wir bei Aufträgen wissen, worüber wir entscheiden. Wenn wir Straßen ausbauen, gibt es ja beispielsweise detaillierte Informationen“, sagte Rutz nach den Ausführungen Kleins, dass der Blick ins Leistungsverzeichnis nicht zwingend erforderlich wäre. Informationen zu einzelnen Vorhaben gibt es auch in Zukunft.

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