Rheinpfalz Nichts von Drogen gewusst

Das Amtsgericht Zweibrücken hatte im vergangenen Jahr einen 42-jährigen Häftling aus dem Zweibrücker Gefängnis vom Vorwurf des unerlaubten Drogenbesitzes freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein. Es bleibt beim Freispruch.

Dass er in seiner Zelle Tabak aufbewahrt hatte, bestreitet der 42-Jährige nicht. Dass der Tabak mit synthetischem Cannabinoid bestäubt war, habe er nicht gewusst. Dass ein anderer den Tabak in seine Zelle gebracht haben könnte, ist nur eine Mutmaßung, aber nicht ausgeschlossen, so der Anwalt des Angeklagten. Die Zelle könne kurz offengestanden haben, als er zur Arbeit im Gefängnis oder zum Duschen ging. Deswegen wurde der Mann in erster Instanz freigesprochen, und deswegen wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, die sechs Monate Haft forderte. Der Häftling war in einem anonymen Brief angeschwärzt worden mit Drogen kontaminierten Tabak zu besitzen. Ein Schnelltest bestätigte, dass in einer Blechdose 28 Päckchen Tabak lagerten, wovon 52 Gramm mit der Droge bestäubt waren. Der anonyme Schreiber wurde nicht gefunden, der Häftling musste vor den Kadi. „Er ist ein Schwerverbrecher“ stellte der Vorsitzende Richter Michael Schubert fest, als er die Vorstrafenliste des Angeklagten verlas. Insgesamt saß der 42-Jährige bisher über 20 Jahre ein, etwa wegen bewaffneter Raubüberfälle mit Komplizen auf Einkaufsmärkte in Ludwigshafen, Kirchheimbolanden und Speyer zwischen 2001 und 2004. Zuletzt wurde er zu 13 Jahren Haft verdonnert. Die Strafe verbüßte er zunächst in Diez und dann in Zweibrücken. Dort sitzt er bis 2024 seine Reststrafe ab. Weitere sechs Monate bleiben ihm nach dem Urteil des Landgerichts erspart.

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