Rheinpfalz Von mehreren Tätern verprügelt und an Kopf getreten

Ein 19-Jähriger soll in der Nacht zum 6. Oktober 2017 in der Zweibrücker Fußgängerzone einen Studenten geschlagen und getreten haben. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. Der mutmaßliche Haupttäter muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Zweibrücken verantworten

An jenem Morgen wurde der damals 23-jährige Student der Hochschule von einem Bekannten ins Krankenhaus gebracht. Bei dem Angriff hatte er schwere Verletzungen an Kopf und Oberkörper davongetragen. Nach einer ersten Diagnose wurde er sofort in die Uniklinik Homburg verlegt, da offenbar Lebensgefahr bestand. Er erlitt „mehrere Kieferbrüche und eine Nasenfraktur. Drei Zähne wurden mir ausgeschlagen, fünf Zähne müssen neu fixiert werden, der Gaumen war gespalten. Außerdem erlitt ich Rippen- und Lungenprellungen“, sagte der Student vor Gericht. Drei Wochen habe er im Krankenhaus verbracht, er musste viermal operiert werden. Eine weitere Operation sei noch notwendig. Zum Geschehen sagte er, dass er zuvor mit dem Angeklagten und dessen Begleitern „Stress“ in einem Lokal hatte. Dann wollte er zu seiner Wohnung laufen. In der Fußgängerzone bemerkte er, dass er verfolgt wurde. Wo genau er überfallen wurde, daran konnte sich der Student nicht erinnern. Als er von der Gruppe eingeholt worden war, wurde er mehrfach gegen den Kopf geschlagen. Er ging zu Boden. Die Angreifer hätten ihm dann mehrfach gegen Kopf und Oberkörper getreten. Wegen erhöhten Adrenalinausstoßes habe er kaum Schmerzen verspürt. „Ich hatte Todesangst.“ Nachdem die Angreifer von ihm abließen, lief er heim. Erst am Morgen seien die Schmerzen immer stärker geworden. Mit seinem Mobiltelefon fertigte er Selfies von seinen Gesichtsverletzungen an. Die Bilder schickte er an Bekannte. Von einem Freund wurde er abgeholt und ins Klinikum gebracht. Er sei zu 100 Prozent überzeugt, dass es sich bei dem Angeklagten um den Haupttäter handelt. Schon bei der Polizei konnte der Student den 19-Jährigen auf Bildern identifizieren. Der Angeklagte bestritt vor Gericht die Vorwürfe. Es sei zwar zu Streitigkeiten gekommen, an denen er aber nicht beteiligt gewesen sei. Nach dem Lokalbesuch seien die Beteiligten unterschiedliche Wege gegangen. Die danach befragten Zeugen machten ebenfalls unterschiedliche Angaben. Der Staatsanwalt regte an, die Anklageschrift auszuweiten, er zog sogar ein vorsätzliches Tötungsdelikt in Betracht. Das Verfahren wird am 21. Dezember, fortgesetzt.

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