Kreis Bad Dürkheim Wie geht wählen trotz Corona?

Gesammelte Umschläge einer vergangenen Briefwahl: Jede per Post abgegebene Stimme entlastet zu Corona-Zeiten die Wahllokale vor
Gesammelte Umschläge einer vergangenen Briefwahl: Jede per Post abgegebene Stimme entlastet zu Corona-Zeiten die Wahllokale vor Ort.

Während das Land wegen Corona im Teil-Lockdown die Luft anzuhalten scheint, muss das politische Leben weitergehen. Der Pandemie zum Trotz wird am Sonntag der Landrat des Kreises Bad Dürkheim gewählt. Aber was, wenn man kurz vor der Wahl in Quarantäne muss oder erkrankt?

„Der Wahlvorgang ist bereits in vollem Gange“, erklärt Rolf Kley, Leiter der Kommunalaufsicht beim Kreis, und erklärt dazu auch gleich, warum: „Sehr viele Menschen haben bereits ihre Stimme per Briefwahl abgegeben.“ Wer dies noch nicht getan hat, den ruft die Kreisverwaltung noch einmal dazu auf, Briefwahl zu beantragen, um dann darüber mitabstimmen zu können, ob Amtsinhaber Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) oder Herausforderer Timo Jordan (SPD) das Rennen macht.

Laut Bekanntmachung zur Wahl des Landkreises ist es normalerweise bis Freitag, 6. November, 18 Uhr, möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. „Wenn es zeitlich nicht reicht, die erhaltenen Unterlagen zurückzusenden, können sie bei den Verwaltungen eingeworfen werden. Jede Briefwahl entlastet die Wahllokale vor Ort, die streng auf Abstände und Hygiene achten“, betont Kley weiter.

„Jeder kann sich bei seiner Stimmabgabe sicher fühlen“

Wer dennoch vor Ort wählen möchte, werde dies aber tun können – und zwar „coronasicher“. Wahlkabinen und Stifte werden laut Pressemitteilung der Kreisverwaltung nach jedem Wahlvorgang desinfiziert, angepasst an die jeweiligen Räume, in denen gewählt wird, darf immer nur eine begrenzte Personenanzahl ins Wahllokal. „Es wird alles so geregelt, dass sich jeder bei seiner Stimmabgabe sicher fühlen kann“, verspricht Kley im Vorfeld zur Wahl. „In dringenden Ausnahmefällen, wenn etwa jemand kurzfristig in Quarantäne muss und noch nicht gewählt hat, kann sogar noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr bei der jeweiligen Gemeinde per E-Mail oder Fax die Briefwahl beantragt werden“, erläutert Kley. Die entsprechenden Kontaktdaten stehen auf den Wahlunterlagen, die die Wähler inzwischen zugesandt bekommen haben.

Telefonisch geht das allerdings nicht, es muss in jedem Fall schriftlich geschehen, ergänzt Kreissprecherin Sina Müller. Die kurzfristige Version gilt übrigens natürlich nicht nur im Corona- oder Quarantänefall, sondern auch „wenn sich jemand ein Bein bricht“, erklärt Müller weiter. Die Kreisvertreter bitten aber auch darum, dieses Vorgehen der ganz kurzfristigen Briefwahl nur im absoluten Notfall zu nutzen: „Das sollte nur in Anspruch genommen werden, wenn wirklich ganz kurzfristig etwas passiert“, so Müller.

Und wenn dieser Notfall eintritt, muss „derjenige dann allerdings organisieren, dass die Unterlagen bei der Gemeinde abgeholt und dort bis 18 Uhr wieder abgegeben werden“, sagt Kley.

Im Quarantäne-Fall: Achten auf kontaktlose Übergabe

Und wenn jemand aus Quarantäne-Gründen die Briefwahl kurzfristig beantragt, muss die Übergabe der Unterlagen zwischen dem „Boten“ und dem Wählenden außerdem kontaktlos erfolgen, also beispielsweise mit „unter der Tür durchschieben“ oder „in den Briefkasten werfen“. „Auf jeden Fall ist das Wahlrecht sichergestellt“, betont der Leiter der Kommunalaufsicht beim Kreis.

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