Donnersbergkreis Ein Feuerwehrhaus, viele offen Fragen

Neben dem Gehrweilerer Glockentürmchen lässt die VG eine alte Scheune abreißen und ein neues Feuerwehrhaus bauen. Da die Ortsweh
Neben dem Gehrweilerer Glockentürmchen lässt die VG eine alte Scheune abreißen und ein neues Feuerwehrhaus bauen. Da die Ortswehr aber über ein zweites Fahrzeug verfügt, wird auch dafür ein Stellplatz benötigt.

Die Standort-Frage – auch um sie wurde eine ganze Weile gerungen (wir berichteten) – ist also mittlerweile beantwortet. Für zwei weitere Problemfelder wird dagegen noch nach Lösungen gesucht: Dies betrifft zum einen die Förderung des Projekts. Zum anderen geht es darum, ob – und wenn ja, wo – ein weiterer Stellplatz für das zweite im Besitz der Gehrweilerer Feuerwehr befindliche Fahrzeug errichtet werden soll. Die Zuschuss-Frage Nach einer noch sehr groben Schätzung sind für das neue Feuerwehr-Domizil Kosten zwischen 220.000 und 300.000 Euro veranschlagt – auf 56.000 Euro werden der Kauf des Grundstücks und der Abriss der momentan darauf stehenden alten Scheune beziffert. Letzterer Betrag wird nicht vom Land bezuschusst, wie der stellvertretende Leiter des VG-Bauamts, Michael Groß, in der Sitzung des Verbandsgemeinderates in Sankt Alban erläuterte. Der Bau selbst werde über das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) 3.0 mit 90 Prozent bezuschusst – allerdings unter anderem nur dann, wenn der vorhandene Raum des jeweiligen Gebäudes nicht vergrößert werde. Dies ist jedoch in Gehrweiler geplant, laut Beschlussvorlage der VG aber „nur aufgrund aktueller Vorschriften“. Deshalb will die Verwaltung nun prüfen, ob für die über das bisherige Maß hinausgehende Fläche andere – wenn auch geringere – Zuschussmöglichkeiten bestehen. Die Anbau-Frage Weiteres Problemfeld: Die Ortswehr verfügt über ein zweites (Mehrzweck-)Fahrzeug, das aus „eigenen Mitteln“ – sprich vom örtlichen Feuerwehrförderverein – angeschafft worden ist. Für dieses wird nun auch ein Stellplatz benötigt. Da es sich dabei aber nicht um ein „notwendiges Einsatzfahrzeug im Sinne der Ausrückeordnung“ handelt, ist es auch nicht Aufgabe der VG, für eine Unterbringung zu sorgen. Die Ortsgemeinde hat jedoch signalisiert, die Kosten für einen Anbau an das Gerätehaus zu übernehmen, der zusätzlich als Lager genutzt werden könnte. Hierbei wäre dann möglich, Zuschüsse – auch für Grunderwerb und Abriss – aus Mitteln der Dorferneuerung zu erhalten, was zudem den Anteil der Verbandsgemeinde mindern würde. Alternativ könnte im neuen Gerätehaus ein zweiter Stellplatz geschaffen werden, die Ortsgemeinde hätte der VG die daraus resultierenden Mehrkosten zu erstatten. Baulich wäre das vielleicht die „sinnvollere Lösung“, wie Groß betonte. Allerdings hätte dann wieder die Verbandsgemeinde „den Hut auf“, was eine Unterstützung aus dem Dorferneuerungs-Topf ausschließe – zum beiderseitigen finanziellen Nachteil. Weitere Unwägbarkeit: Alle genannten Fälle stehen unter dem Vorbehalt, dass die Kommunalaufsicht den Plänen aus haushaltsrechtlicher Sicht dann auch grünes Licht erteilt. Diskussion und Abstimmung Je nachdem, welche der drei Varianten – Gerätehaus, Gerätehaus inklusive zweiten Stellplatz, Gerätehaus plus Anbau – zum Tragen kommt und welche Förderung gewährt wird, verändern sich auch die zu erwartenden Kosten. Sie reichen – erneut geschätzt – für die VG von 34.000 bis 180.000 Euro, für die Ortsgemeinde von 35.000 bis 95.000 Euro. Letztgenannte Summe könnte durch Eigenleistung beziehungsweise Beteiligungen Dritter – etwa des Fördervereins – noch verringert werden, so Bürgermeister Michael Cullmann. Bei so viel „hätte, wenn und aber“ war es nur zwangsläufig, dass der VG-Rat – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – eine Entscheidung erst nach Klärung der Zuschussfragen mit Land und Kreis treffen will. Mehrere Ratsmitglieder räumten ein, bei der komplexen Materie nicht vollständig den Durchblick behalten zu haben. Weitgehend Einigkeit herrschte jedoch in der von Cullmann formulierten Feststellung, die dann auch in den einzigen Beschluss des Abends zu diesem Thema mündete: Dass die Gehrweilerer Einheit „seit Jahren in einem furchtbar schlechten Gebäude untergebracht ist, was konträr zur Leistungsfähigkeit der Wehr steht“ – was auch Helmut Gass (FDP; „Es ist unstrittig, dass hier etwas getan werden muss“) und Helmut Faller (Nordpfälzer: „Es ist wichtig, dass wir eine intakte Feuerwehr haben, das ist manchmal lebensrettend“) unterstrichen. Deshalb haben die Ratsmitglieder den VG-Chef einstimmig ermächtigt, bei Bedarf während den Sommerferien den Kauf des Geländes zu tätigen und den Abriss-Auftrag zu vergeben. Grund: Der Antrag für Förderung aus dem KIP 3.0 muss bis Ende September eingereicht, die Abrechnung des gesamten Projekts bis Ende 2020 erfolgt sein. Da der VG-Rat das nächste Mal erst am 15. August zusammen kommt, „sollten wir Verzögerungen vermeiden“, so Uwe Bals (SPD). Etwas anders gesehen haben dies die fünf Mitglieder der CDU-Fraktion, die sich der Stimme enthielten. Zwar ist es laut deren Vorsitzendem Harald May „unstrittig, dass wir in Gehrweiler eine sehr gut funktionierende Feuerwehr haben“ und das baulich dort Handlungsbedarf bestehe. Aufgrund der vielen Fragezeichen sollten jedoch noch keine Entscheidungen getroffen werden, sondern gegebenenfalls – auch während der Sommerferien – zu einer erneuten Sitzung eingeladen werden. Und das blieb offen In der etwas verworrenen Diskussion nicht mehr zur Sprache gekommen ist ein weiterer Punkt, zu der die Verwaltung an diesem Abend gerne ein Votum des Rates herbeigeführt hätte: Ob die Verbandsgemeinde – analog zur Handhabung bei anderen Ortswehren, die ebenfalls in eigener Regie ein zweites Fahrzeug gekauft haben – bei der Herstellung eines zweiten Stellplatzes Materialkosten bis zu einer bestimmten Höhe übernimmt. Eine Festlegung auf 10.000 oder 20.000 Euro hätten die Gespräche mit der Ortsgemeinde und/oder der Kommunalaufsicht erleichtert. So bleibt dieses Detail wie vieles Weitere beim Gehrweilerer Feuerwehrhaus vorerst eines: ungewiss.

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