Donnersbergkreis Mordprozess: Angeklagter hatte Handy des Opfers

KAISERSLAUTERN/ROCKENHAUSEN. Im Prozess gegen den Mann, der im Februar eine schwangere Frau in Rockenhausen erstickt und dann die Leiche in Undenheim verbrannt haben soll, waren gestern die Ermittler als Zeugen geladen. Aus Sicht der Anklage haben die Aussagen den Verdacht gegen den Mann erhärtet, der seit Ende Juni wegen „Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall“ vor dem Landgericht Kaiserslautern steht.

Man gehe davon aus, dass der Angeklagte an einer Tankstelle in Rockenhausen einen Kanister mit Benzin befüllt hat, sagte ein Beamter der Kriminalpolizei am vierten Verhandlungstag aus. Ein Zeuge habe den Angeklagten am 11. Februar – wenige Stunden vor dem angenommenen Tatzeitpunkt – dabei gesehen. Eine Überprüfung des Kassensystems habe eine entsprechende Abbuchung bestätigt, sagte der Beamte. Den Reservekanister habe man indes nicht bei dem Angeklagten gefunden. Staatsanwalt Christian Schröder sagte der RHEINPFALZ, er gehe nach wie vor davon aus, dass der Angeklagte die 25-Jährige zu einer Aussprache auf den abgelegenen Parkplatz in Rockenhausen gelockt hat, um sie heimtückisch zu ersticken. Er habe die Tote danach mit ihrem Wagen nach Mainz-Undenheim gefahren, dort mit Benzin übergossen und angezündet, um ihre Identifizierung zu erschweren. Reservekanister und Benzinkauf passten zu dieser Annahme. Der Kripo-Beamte sagte gestern weiterhin, man habe das Mobiltelefon der getöteten Frau und ihren Autoschlüssel im Besitz des Angeklagten gefunden. Der Mann, der sowohl als Türsteher in einer Disco als auch bei Johnson Controls in Rockenhausen arbeitete, habe beide Gegenstände in seinem Spind deponiert gehabt. Den Schlüssel für den Schrank bei Johnson Controls habe man in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt. Die Auswertung seines Computers und etlicher Datenträger habe jedoch kaum Hinweise auf eine Verbindung zum Mordopfer offenbart. Auch in der Wohnung der Frau, die den Untersuchungen zufolge auf dem Boden fixiert worden war, bevor sie erstickt und schließlich verbrannt wurde, fanden sich keine Hinweise auf eine Liebesbeziehung zum Angeklagten, wie eine Kripobeamtin sagte. Dass mittlerweile bekannt geworden ist, dass der Angeklagte nicht der Vater des getöteten ungeborenen Kindes war, ändert aus Sicht von Staatsanwalt Schröder nichts an dem Mordvorwurf. So habe der Angeklagte – der sich vor Gericht bislang nicht zu den Vorwürfen äußerte – die Frau in dem Glauben erstickt, der Vater des Kindes zu sein. Er habe den Mord begangen, weil er sich zu jung für eine Vaterschaft gefühlt habe. (stwo)

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