Donnersbergkreis Nächster Schritt in Richtung Windräder

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Ab September soll mit dem Bau von vier Windrädern an der westlichen Gemarkungsgrenze von Finkenbach-Gersweiler begonnen werden. Darüber hat Nikolas Ludwig von der Firma „BayWa r.e. Wind“ in der Sitzung des Gemeinderates informiert. Dieser hat mit dem Beschluss der vier Bebauungspläne als Satzung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Die erforderlichen Baugenehmigungen muss nun die Kreisverwaltung erteilen.

Errichtet werden sollen die Anlagen in den Gemarkungsteile „Hollerwald“, „An der Kellersdell“, „Unter der Straße“ und „Am Seepfuhl links dem Grehweilerweg – Auf der Eschen“. Dafür sind vier separate Sondergebiete an der Grenze zu Callbach und Schmittweiler (beide Kreis Bad Kreuznach) ausgewiesen worden, die nun Baureife erlangt haben. Der Rat hatte sich mehr als drei Stunden lang intensiv mit den Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Bürger beschäftigt, die während der Offenlage beziehungsweise erneuten Offenlage eingegangen waren. Diese sind in jeweils mehr als 70 Seiten umfassenden Abwägungsempfehlungen zusammengefasst worden. Nach Abwägung der Eingaben und anschließender Beschlussfassung ist die VG-Verwaltung beauftragt worden, die Bebauungspläne bei der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorzulegen. Über Details des Projekts informierte Nikolas Ludwig von der Firma „BayWa r.e. Wind“. Geplant sind vier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 mit 135 Meter Nabenhöhe, 116 Meter Rotordurchmesser, 193 Meter Gesamthöhe und einer Nennleistung von je 3000 Kilowatt. Das Windrad im Gemarkungsteil „Hollerwald“ soll im Wald aufgestellt werden, die drei weiteren Standorte befinden sich auf offener Fläche. Im Zusammenhang mit den vier Bebauungsplänen hat der Gemeinderat auch vier separate städtebauliche Verträge über Kompensationsmaßnahmen durch den Investor beschlossen. Hierfür wurden verschiedene Grundstücke in der Gemarkung von Finkenbach-Gersweiler überplant – einerseits zur Kompensation, andererseits zum Ausgleich des Lebensraumverlustes von Fledermausarten, zur forstwirtschaftlichen Beruhigung und als forstrechtlicher Ausgleich. Die Anbindung des neuen Windparks wird über die B 420 (Callbacher Höhe) auf der Gemarkung Unkenbach durch den Hollerwald erfolgen. Die Zuwegung soll auch für weitere geplante Windräder in Nussbach und Teschenmoschel genutzt werden können. (bhs)

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