Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Rockenhausen: Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung für Einbrecher

Zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung hat die Richterin am Rockenhausener Amtsgericht einen 37-jährigen E
Zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung hat die Richterin am Rockenhausener Amtsgericht einen 37-jährigen Einbrecher verurteilt. Sein 23-jähriger Komplize muss anderthalb Jahre hinter Gitter.

Klare Sache am Amtsgericht Rockenhausen: Zwei mehrfach vorbestrafte und seit ihrer Jugendzeit drogenabhängige Männer aus dem östlichen Donnersbergkreis sind wegen gemeinschaftlichen Einbruchdiebstahls zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die des 37-jährigen dreifachen Familienvaters – ein Jahr und drei Monate – wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der aktuell ohnehin in der Justizvollzugsanstalt einsitzende 23-Jährige muss eineinhalb Jahre hinter Gittern.

Geständig waren beide, Reue zeigten sie auch – und ihnen ist außerdem bewusst, dass sie dringend eine Drogentherapie benötigen,

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