Waldgrehweiler Warum eine Ortsgemeinde keine Photovoltaikanlagen will

In Waldgrehweiler soll es keine Freiflächenanlagen geben.
In Waldgrehweiler soll es keine Freiflächenanlagen geben.

Etwas Wirbel gab es, weil die Ortsgemeinde Einspeisevergütungen für ihre Photovoltaikanlagen vermisste. Dies ist nun (fast) geklärt. Freiflächenanlagen indes soll es in Waldgrehweiler nicht geben.

Für die Jahre 2022 und 2023 stehen der Ortsgemeinde garantierte Einspeisevergütungen in Höhe von rund 23.000 Euro zu für die sieben Photovoltaikanlagen, die sie seit einigen Jahren auf gemeindeeigenen und gepachteten Dächern betreibt. Dieses Geld allerdings sei zunächst nicht gezahlt worden, berichtete Ortsbürgermeister Helmut Brand dem Gemeinderat.

Kommt noch ein Nachschlag von den Pfalzwerken?

Mit der Verbandsgemeindeverwaltung und dem Versorgungsunternehmen Pfalzwerke seien deshalb mehrere Gespräche geführt worden, um nach der Ursache für die fehlenden Überweisungen zu suchen. Mittlerweile sei der Eingang der Zahlungen von der Verwaltung bestätigt worden. Natürlich fragte sich der Gemeinderat, ob die jetzt verspätet ausgezahlten Einspeisevergütungen nicht verzinst werden müssten. Dies soll nun geklärt werden. Unstimmigkeiten mit den Pfalzwerken habe es auch bei den Stromgebühren im Bürgerhaus gegeben, schilderte Brand. Auch dies sei mittlerweile von der Verwaltung geregelt worden.

Was es in Waldgrehweiler nicht geben soll: Photovoltaik-Freiflächen. Nach mehrmaliger Beratung hat sich der Gemeinderat dagegen ausgesprochen, landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gemeindegebiet auszuweisen. Für den noch vorhandenen hauptamtlichen landwirtlichen Betrieb könnte eine solche Ausweisung womöglich existenzielle Folgen haben, und jener Betrieb beschäftige schließlich auch mehrere Mitarbeiter, hieß es. Zudem sah der Rat die Gefahr, dass die Jagdpacht in ihrer jetzigen Höhe gefährdet wäre. Daher wurde die Verwaltung beauftragt, bei der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans keine PV-Freiflächen in Waldgrehweiler auszuweisen – selbst wenn diese in der Voruntersuchung die Einstufung „besonders gut geeignet“ haben.

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