Frankenthal Falsche Bodenrichtwerte sorgen für Diskussion

Anders als im Onlineportal dargestellt, sind an der betreffenden Stelle keine Baugrundstücke vorgesehen.
Anders als im Onlineportal dargestellt, sind an der betreffenden Stelle keine Baugrundstücke vorgesehen.

Auf der Internetseite des Geoportals des Landes sind für eine Fläche im Bereich des Studernheimer Wegs Bodenrichtwerte ausgewiesen sind, die den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen. Warum das so ist, kann man sich in Frankenthal nicht erklären.

Eine schlüssige Antwort zu Hintergründen und Verantwortlichkeiten blieb die Verwaltung jedenfalls in der Sitzung des Ortsbeirates Flomersheim am Dienstag schuldig. Bereits im Juni hatte die SPD-Fraktion in einer Anfrage auf diesen Fehler hingewiesen, was zu einem Wortgefecht zwischen Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU) und Kirsten Sielaff (SPD) führte – Ergebnis offen. Der OB konnte sich den Fall nicht erklären. Und auch Michael Reinhardt, stellvertretender Leiter des Bereichs Planen und Bauen, beschränkte sich auf die Aussage, dass die Diskrepanzen nicht zum Flächennutzungsplan passten und etwas nicht richtig gelaufen sei. Die Verwaltung sei hierfür allerdings nicht verantwortlich. „Wir haben nichts falsch gemeldet.“

Werte sollen angepasst werden

Im Geoportal Rheinland-Pfalz wurden unterschiedliche Bodenrichtwerte für den Bereich „Studernheimer Weg“ angegeben und Teilflächen ohne regionalplanerische Funktion als Bauland ausgewiesen. „Das aktuell laufende Änderungsverfahren des Regionalplanes sieht keine Veränderungen in dem Gebiet vor“, wird in der Drucksache klargestellt. Der Vorwurf, die Verwaltung habe ohne Wissen der Gremien zusätzliche Flächen für eine Wohnbauentwicklung in den Regionalplan eingebracht, sei unbegründet und werde zurückgewiesen.

Zuständig für die Festlegung der Bodenrichtwerte ist das Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz in Landau. Sobald für das geplante Baugebiet „Am Studernheimer Weg“ die exakte Abgrenzung feststeht und von den Gremien beschlossen wurde, soll mit dem Gutachterausschuss Kontakt aufgenommen und eine entsprechende Anpassung der Bodenrichtwerte veranlasst werden.

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