Frankenthal Planungsausschuss stellt sich bei Bauvorhaben hinter Verwaltung

Ein Hausbesitzer in Eppstein könnte die Fotovoltaikanlage anstatt auf einer neuen Terrassenüberdachung problemlos und genehmigun
Ein Hausbesitzer in Eppstein könnte die Fotovoltaikanlage anstatt auf einer neuen Terrassenüberdachung problemlos und genehmigungsfrei auf der Garage unterbringen.

Dass zwischen dem, was auf den ersten Blick machbar sein sollte, und dem, was das Baurecht tatsächlich zulässt, Welten liegen können – das haben Frankenthaler Kommunalpolitiker vor Augen geführt bekommen. Zwei Beispiele aus Eppstein.

Dass die Verwaltung zwei private Baumaßnahmen in Eppstein nicht genehmigen will, stieß im Ortsbeirat auf Unverständnis und Widerspruch. In beiden Fällen setzte sich das Gremium über die Argumente der Behörde hinweg und entschied mehrheitlich, das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene gemeindliche Einvernehmen herzustellen. Zwei Tage später hat der Planungs- und Umweltausschuss dann im Sinne der Fachleute im Rathaus entschieden.

Fall eins: Ein Bauherr beabsichtigt, seine Terrasse in der Leininger Straße zu überdachen und auf dem Dach eine Fotovoltaikanlage zu installieren. Ob dieses Vorhaben Chancen auf den Roten Punkt hat, hängt laut Michael Reinhardt, stellvertretender Leiter des Bereichs Planen und Bauen, von den benachbarten Gebäuden und deren Größe ab. Mit 130 Quadratmetern habe das Haus bereits die größte Hauptnutzfläche; sie würde mit der Überdachung noch wachsen. Eine Erweiterung sei insofern nicht zulässig.

Warnung vor Folgen

Eine Zustimmung hätte, erläuterte Reinhardt im Planungs- und Umweltausschuss, „weitreichende Folgen“ für das Wohngebiet. Wenn es nur um den Bau einer Fotovoltaikanlage gehe, wie Immanuel Pustlauck (Grüne/Offene Liste) aus einem Gespräch mit dem Antragsteller berichtete, könne diese problemlos auch auf dem vorhandenen Garagendach untergebracht werden, führte Reinhardt aus. Das sei übrigens genehmigungsfrei möglich, ergänzte er.

Im Eppsteiner Ortsbeirat waren Lokalpolitiker noch anderer Meinung: Es sei doch nichts dabei, wenn ein Bürger seine Terrasse überdachen wolle, meinte Torsten Orlik (SPD). Auch Rudi Sturm (FWG) fand, dass die Verwaltung in diesem Fall etwas mehr ab und zu geben müsse. Durch Mehrheitsbeschluss empfahl der Ortsbeirat daher, den Bauantrag positiv zu bescheiden.

Keine „Vorprägung“

In gleicher Weise entschied der Ortsbeirat in Bezug auf einen Carport mit Balkon, der auf einem Grundstück in der Weingartenstraße entstehen soll. Für die Verwaltung ist auch dieses Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Michael Reinhardt argumentierte, dass keine „Vorprägung“ vorhanden sei, weil im vorderen Grundstücksbereich des Straßenzugs ausschließlich Vorgärten und Garagenzufahrten zu finden seien. Außerdem sei eine Bautiefe von der straßenseitigen Grundstücksgrenze bis zur Bebauung von 5,10 Metern vorgegeben. Das Geplante bewege sich mit nur 3,37 Metern außerhalb dieser Grenze.

Torsten Orlik sah es anders. Die SPD stimme dem Vorhaben zu, da der Carport nicht störe. Ähnlich äußerte sich auch Sabine Clemens (CDU). Dem Einwand von Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU), dass der Vorgarten versiegelt würde, begegnete der Ortsbeirat mit dem Vorschlag, Rasengittersteine zu verlegen. „Das wäre eine Vollkatastrophe“, konterte der OB. Die hat der Planungs- und Umweltausschuss aus Hebichs Sicht mit seinem Votum im Sinn der Verwaltung erst einmal verhindert.

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