Grünstadt Rat: Verzögerungen vermeiden

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Der Gemeinderat Quirnheim hat sich am Donnerstagabend dafür entschieden, zwei Grundstücke privater Eigentümer aus dem Bebauungsplan „Boßweiler“ herauszunehmen. Der Hintergrund: Naturschutzverbände hatten ein Artenschutzgutachten explizit für diese beiden Flächen gefordert. Dieses hätte für die Gemeinde Kosten von über 10.000 Euro verursacht und den Bebauungsplan mindestens um ein Jahr verzögert.

„So langsam wird mir das Verfahren unheimlich“, äußerte Ortsbürgermeister Hubert Deubert Unverständnis über die erneut aufgetauchten Forderungen der so genannten Träger öffentlicher Belange. Zu diesen gehören auch die Naturschutzverbände NABU und BUND, die beide für die zwei Grundstücke privater Eigentümer gefordert hatten, dem Bebauungsplan ein Artenschutzgutachten beizufügen. „Der Bebauungsplan hat bereits zwei Mal öffentlich ausgelegen. Jedes Mal mussten 58 Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, jetzt erfolgt diese Auslegung bereits zum dritten Mal“, erläuterte Deubert. Er sagte außerdem: „Wir müssen uns langsam daran gewöhnen, dass Bebauungsplanverfahren nicht mehr in vernünftigen Zeitschienen bewältigt werden können, da zu viele selbsternannte Träger öffentlicher Belange Einwände geltend machen können.“ Dies sei insgesamt eine bedauerliche Entwicklung und sicher nicht im Sinn einer öffentlichen Beteiligung, denn die Vorgehensweise führe dazu, dass für die Bürger viele Projekte zu langwierig und zu kostenintensiv werden. Deubert legte zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung dar, dass die Kosten für das geforderte Gutachten auf alle Eigentümer im Baugebiet hätte umgelegt werden müssen. Im Baugebiet „Boßweiler“ wird es den Bauherrren im Bebauungsplan außerdem untersagt, Keller zu errichten. Der Grund: Das Gelände liegt auf einem von der Direktion Kulturelles Erbe vermuteten ehemaligen römischen Siedlungsanlage. Würden Keller von der Gemeinde zugelassen, dann könnte dies dazu führen, dass Bauherren bei archäologischen Funden Regressansprüche gegenüber der Gemeinde geltend machen könnten. Schließt die Gemeinde den Bau von Kellern aus, kann sie nicht in die Haftung genommen werden. Bauherren haben dann zwar die Möglichkeit, von einer Ausnahmeregelung im Baugesetzbuch Gebrauch zu machen, dann allerdings liegt das Risiko im Fall eines archäologischen Fundes, dem damit verbundenen Baustopp und den entstehenden Kosten, beim Bauherrn. Die Möglichkeit, dass Funde zu Tage treten könnten, sieht Deubert durchaus als gegeben an. „Das Baugelände liegt möglicherweise über den Resten einer viel größeren Siedlung als bislang angenommen. Wir gehen heute davon aus, dass im gesamten Bereich von Boßweiler eine römische Siedlung bestanden haben könnte.“ Positiv sei, dass die Gemeinde in Boßweiler auf den Bau eines kleineren Regenrückhaltebecken verzichten kann, da die Verbandsgemeinde südlich des Ortsteils zwei größere Becken anlegen lassen muss, um Wasser, das bei Starkregen über den Weedbach in Richtung Eisbach abfließt, zu stauen. „Würde die VG die Becken nicht bauen, müsste sie den Durchlass unter der Landesstraße 395 zum Eisbach hin vergrößern lassen, was wesentlich größere Kosten verursachen und dem Hochwasserschutz nicht dienen würde“, erläuterte Deubert dem Rat. Nach kurzer Debatte über das Verbot der Unterkellerung wurde der Bebauungsplan beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass der Kreis Bad Dürkheim den Bau der Bushaltestelle bei Boßweiler übernehmen wird. Dies sei jetzt geklärt, so Deubert. Ausbauen will die Gemeinde – sofern Zuschüsse des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum fließen – drei Wirtschaftswege. Im Gebiet „Auf den Strünken“ in Richtung Biedesheim soll ein Teilstück von rund 1,3 Kilometern ausgebaut werden. Gebaut werden soll 2018, die Kosten werden auf knapp 85.000 Euro geschätzt.

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