Grünstadt Wichtig für das Ortsbild oder nicht?

Hier stand bis Freitag eine Buche: Am hochgedrückten Asphalt kann man gut den Verlauf des Wurzelwerks erkennen.
Hier stand bis Freitag eine Buche: Am hochgedrückten Asphalt kann man gut den Verlauf des Wurzelwerks erkennen.

Eine Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim wird diese Woche nach Bockenheim fahren, um sich eine Stelle anzuschauen, an der bis Freitag eine Buche stand. Die Gemeinde hat den Baum gefällt. Die Kreisverwaltung will nun klären, ob der Baum im Unteren Graben ortsbildprägend war.

Jetzt ist die Zeit, um Bäume zu fällen: Die Natur ist im Winterschlaf, die Vögel brüten noch nicht. Die Ortsgemeinde Bockenheim ließ am Freitag eine Buche umsägen. Normalerweise braucht man keine Genehmigung, wenn man zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einen X-beliebigen Baum fällen will. Wenn ein Baum allerdings als Naturdenkmal ausgewiesen ist oder als ortsbildprägend gilt, muss die Kreisverwaltung ihr Okay geben, bevor die Motorsäge zum Einsatz kommen darf. Ob die Buche in Bockenheim zur Kategorie der ortsbildprägenden Bäume gehört, wird eine Mitarbeiterin des Kreises diese Woche vor Ort klären. Sie muss sich nun anhand von Luftbildern und Vor-Ort-Schau schlau machen – der Baum ist schließlich schon weg. Sina Müller, die Sprecherin der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, sagt, es gebe keine Festsetzungen bezüglich der Höhe oder Breite, die einen Baum zu einem ortsbildprägenden Gewächs adeln: „Es ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung der Unteren Naturschutzbehörde.“ Dabei würde beispielsweise berücksichtigt, ob der Baum alleine oder in einer Gruppe oder an einem besonderen Platz stehe. Auch die Frage, wie die Sichtbeziehung zu den Gebäuden ringsrum sei, spiele eine Rolle. Sie rät: „Wenn sich jemand nicht sicher ist, ob der Baum ortsbildprägend ist, soll er sich vor der Fällung an die Kreisverwaltung wenden.“ Das gelte sowohl für Bäume auf privaten wie auch auf öffentlichen Grundstücken. Der Bockenheimer Ortsbeigeordnete Dieter Rösener (parteilos) hat nicht bei der Kreisverwaltung nach einer Genehmigung gefragt, bevor der rund 2,5 Meter hohe Baum gefällt wurde. Er sagt: „Ich habe keine Genehmigung.“ Denn für ihn sei klar gewesen: „Das war kein ortsbildprägender Baum.“ Rösener sagt: Die Gemeinde habe die rund 40 Jahre alte Buche umlegen lassen, weil sie fürchtete, dass die Wurzeln die Mauer in der Nachbarschaft beschädigen. „Wir hatten das schon zwei Jahre im Auge.“ Das Problem sei, dass die Wurzeln an der Stelle nicht in die Tiefe wachsen könnten, weil dort Schotter liege. So haben sie sich zwischen dem Schotter und dem Bitumen ausgebreitet und die Bodendecke hochgehoben: „Es macht keinen Sinn, wenn das Wurzelwerk an der Mauer hängt und die Mauer beschädigt“, findet Rösener. Deswegen sei der Baum gefällt worden, auch auf Ratschlag der Erpolzheimer Firma Rohlfing, die in Bockenheim für das Baumkataster zuständig ist. Die Firma habe überdies von einer Wurzelsperre abgeraten – weil dann die Gefahr eines Pilzbefalls bestehe. Gabriele Nieder aus Bockenheim hatte die Kreisverwaltung über die Baumfällung auf der Brechkaut informiert und sagt gegenüber der RHEINPFALZ: „Das war ein schöner gesunder Baum.“ Rösener bestätigt, dass der Baum nicht krank gewesen sei – obwohl er in der Mitte schon ein bisschen gelitten habe, wie ihm bei der Fällung gezeigt wurde. Er betont, dass die Gemeinde wieder einen neuen Baum pflanzen wolle – und auch gleich in ein tieferes Loch setze, damit er nicht wieder am Schotter scheitert: „Es soll wieder schön werden.“ Ganz so einfach sei das allerdings nicht, denn in der Nähe ist ein Stromhäuschen. Rösener will nun von den Pfalzwerken erfahren, wo genau die Stromleitungen verlaufen, um nicht ausgerechnet an dieser Stelle zu baggern. Welcher Baum gepflanzt wird, weiß Rösener (selbst Eichen-Fan) noch nicht. Aber für ihn ist schon jetzt klar: „Er muss eine Position bekommen, wo er die nächsten 40 Jahre leben kann.“

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