Kaiserslautern Ärger um ein Wochenendhaus

Der Bergbrunner Kopf in Dansenberg ist eine unendliche Geschichte. Seit 25 Jahren sucht die Stadt nach einer baurechtlich tragbaren Lösung für das Wochenendhausgebiet. Zwar wurde 2013 ein Bebauungsplan aufgestellt, der für klare Verhältnisse sorgen soll. Das Verfahren ist aber immer noch nicht abgeschlossen – und nun sorgt der Bau eines neuen Wochenendhauses für Unmut bei weiten Teilen des Ortsbeirates und bei Ortsvorsteher Franz Rheinheimer.

In den Wochenendhäusern wohnen etliche Menschen schon seit vielen Jahren – dauerhaft und ohne Genehmigung. Eine Lösung sollte der Bebauungsplan „Sondergebiet für Wochenendhäuser“ bringen, den der Bauausschuss 2013 beschloss, der aber nicht zu Ende geführt wurde. Ein großes Problem ist die mangelhafte Zufahrt zu den etwa zehn Häusern, besonders bei einem Notfall wie einem Brand. So hatte die Feuerwehr in ihrer Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans ausgeführt, die vorrangigen Schutzziele der Feuerwehr seien am Bergbrunner Kopf nicht gewährleistet. Die Feuerwehr empfahl, die Zufahrt auf 5,50 Meter zu verbreitern. Doch der Bauausschuss sprach sich dagegen aus, der Stadt die Kosten zum Bau einer Straße ins Wochenendhausgebiet aufzubürden. So soll der der Bergbrunner Kopf ein Wochenendhausgebiet bleiben, es darf dort keine Wohnbebauung geben. Solange kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliege, dürfe am Bergbrunner Kopf auch kein Wochenendhaus mehr gebaut werden, betont nun Rheinheimer. Er verweist auf eine Sitzung des Ortsbeirates vom 11. September 2013, bei der Elke Franzreb, die Leiterin des Referats Stadtentwicklung, ausgeführt habe, die Genehmigung von Bauanträgen für Wochenendhäuser sei bis zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen öffentlich-rechtlich gesicherten Erschließung abzulehnen. Dass nun ein neues Wochenendhaus gebaut wird, hängt nach Auskunft der Stadt damit zusammen, dass dem Bauherrn bereits im Jahr 2011 ein positiver Bauvorbescheid erteilt worden sei, so dass ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bestanden habe. Im Herbst vergangenen Jahres sei dem Antragsteller „die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wochenendhauses mit Garage und Geräteraum “ erteilt worden. Das Haus dürfe maximal 80 Quadratmeter Grundfläche haben. Als „besondere Auflage zur Baugenehmigung“ sei dem Bauherrn auferlegt worden, dass ein dauerhaftes Wohnen in dem Wochenendhaus unzulässig ist. Zudem sei darauf hingewiesen worden, dass noch Erschließungskosten anfallen können. „Die bauplanungsrechtliche Grundlage ergibt sich aufgrund des Paragrafen 34 Baugesetzbuch, das bereits im Jahr 2006 eingeleitete Bebauungsplanaufstellungsverfahren Bergbrunner Kopf und die Verfahrensfortführung im Jahr 2013 als Wochenendhausgebiet Bergbrunner Kopf konnten aus verschiedenen Gründen bisher nicht zum Abschluss gebracht werden“, heißt es weiter. Die Antwort befriedigt Rheinheimer nicht. Auch wenn es einen positiven Bauvorbescheid aus dem Jahr 2011 gebe, hätte das Haus aufgrund seiner Größe nicht genehmigt werden dürfen. Er fordert eine Prüfung, ob die 80 Quadratmeter eingehalten wurden. Gerd Braun von der SPD-Fraktion im Ortsbeirat geht noch weiter: Er fordert, dass die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung überprüft wird. Auch wenn es einen positiven Bauvorbescheid aus dem Jahr 2011 gebe, habe sich zwischenzeitlich die Rechtssituation verändert. Braun verweist auf die Stellungnahme der Feuerwehr, die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Verbreiterung der Zufahrt auf 5,50 Meter für zwingend erforderlich gehalten habe, und fragt: Hätte die Stadt da die Baugenehmigung nicht abweisen können? Zu der Größe des Wochenendhauses erklärte die Stadt, die vorgeschriebene Fläche sei eingehalten, der mittlerweile entstandene Rohbau entspreche der Baugenehmigung. Baudezernent Peter Kiefer bekräftigt, die Stadt habe dem positiven Bauvorbescheid folgen müssen, er sei vor der Aufstellung des Bebauungsplanes erteilt worden. Dennoch sei die Situation am Bergbrunner Kopf nicht haltbar. Kiefer kündigte an, sich mit allen Beteiligten demnächst an einen Tisch zu setzen und nach einer Lösung zu suchen. (dür)

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