Kaiserslautern Nach Polizeieinsatz-Video im Internet: Anklage gegen 24-Jährige

Aufgrund des Ermittlungsergebnisses hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen die 24-Jährige Anklage vor dem Amtsgericht K
Aufgrund des Ermittlungsergebnisses hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen die 24-Jährige Anklage vor dem Amtsgericht Kaiserslautern erhoben.

Ein mitgefilmter Polizeieinsatz sorgte im Frühsommer 2020 für Schlagzeilen. Unberechtigte Polizeigewalt lautete damals einer der Vorwürfe einer jungen Frau gegenüber den eingesetzten Beamten. Nun meldet sich die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zu Wort: Die Ermittlungen gegen die heute 24-Jährige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und unbefugter Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes auf einen Tonträger sind abgeschlossen.

Schon im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass der Polizeieinsatz Ende Mai auf dem Gelände der Hochschule Kaiserslautern gerechtfertigt war. Nun wurde unter anderem noch ermittelt, ob die Festnahme der 24-Jährigen rechtmäßig war, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. „Die Strafbarkeit des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte setzt voraus, dass die Diensthandlung, gegen die Widerstand geleistet wird, rechtmäßig war.“ Die Ermittlungen umfassten die Sicherstellung und Auswertung der Aufnahme, die eine Begleiterin der 24-Jährigen von der Festnahme gemacht hatte, und von der ein Ausschnitt ins Internet gestellt worden war, sowie von Aufnahmen, die die 24-Jährige selbst mit ihrem Handy gemacht hatte.

Handy wurde vor Ort beschlagnahmt

Der Polizeieinsatz spielte sich am 30. Mai auf dem Gelände der Hochschule ab, als die Beamten auf dem Gelände die Personalien einer Gruppe von 14 Personen aufgenehmen wollte, die im Verdacht standen, einen Verstoß gegen die damals geltende achte Corona-Bekämpfungsverordnung begangen zu haben. Die 24-Jährige machte davon Bild- und Tonaufnahmen mit ihrem Handy, obwohl die Polizei sie aufforderte, dies zu unterlassen, da es strafbar sei. Kurz darauf beschlagnahmte ein Polizeibeamter das Mobiltelefon. Nach dem Ergebnis der Auswertung dieses Handys im Rahmen der Ermittlungen enthalten die Aufzeichnungen „nichtöffentlich gesprochene Worte, unter anderem solche zwischen Polizeibeamten über ihr weiteres Vorgehen und Personalien von Beteiligten an der Personenansammlung“.

Zum rechtlichen Hintergrund erläutert die Staatsanwaltschaft: Der Straftatbestand „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ durch unbefugte Aufnahme des „nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einen Tonträger“ schützt die Unbefangenheit der mündlichen Kommunikation – privat wie auch dienstlich oder beruflich.

Trotz Aufforderungen nicht kooperiert

Auf dem Weg zum Streifenwagen versuchte die 24-Jährige nach dem Ergebnis der Ermittlungen mehrfach, dem Polizeibeamten das Handy wieder wegzunehmen. Sie wurde daraufhin aufgefordert, die Hände auf den Rücken zu nehmen, um sich fesseln zu lassen. Da sie sich weigerte, wendete die Polizei unmittelbaren Zwang an, gegen den die Frau sich zur Wehr setzte. „Der angewendete Zwang entsprach nach dem Ergebnis der Ermittlungen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip“, so die Staatsanwaltschaft.

In dem Handyvideo, das die Begleiterin der 24-Jährigen aufgenommen hatte, ist auch ein Moment festgehalten, in dem die 24-Jährige bäuchlings am Boden liegt und sich beklagt, dass sie keine Luft mehr bekomme. Daraufhin wechselt ein Polizeibeamter, der auf dem Oberschenkel der 24-Jährigen kniete, seine Position und kniet neben ihr. Als sie sich beklagt, keine Luft zu bekommen und offenbar ohnmächtig wird, bringen sie die Beamten in eine stabile Seitenlage und rufen den Rettungswagen. Die 24-Jährige erwacht schnell wieder, die eintreffenden Sanitäter sehen nach einer Untersuchung im Rettungswagen keinen Grund für medizinische Maßnahmen. Nach dem Ergebnis der Auswertung der Aufnahme erstreckt sich diese über das Geschehen von der Fesselung bis zur Ohnmacht und zeigt zu keinem Zeitpunkt, dass ein Beamter auf dem Oberkörper der 24-Jährigen gekniet oder gesessen hätte und so eine Ohnmacht verursacht haben könnte, wie es die Frau behauptete.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage vor dem Amtsgericht

Aufgrund des Ermittlungsergebnisses hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen die 24-Jährige Anklage vor dem Amtsgericht Kaiserslautern erhoben. Der 24-Jährigen wird der Vorwurf der unbefugten Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes auf einen Tonträger gemacht, soweit die Betroffenen Strafantrag gestellt haben, und der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, ferner der Vorwurf, Polizeibeamte dabei beleidigt zu haben. Das Amtsgericht Kaiserslautern wird jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

x