Kaiserslautern Vorfall in der „Nachtschicht“ bleibt ungeklärt

Mit einer Einstellung ohne Auflagen endete am Amtsgericht Zweibrücken ein Verfahren wegen Körperverletzung in gleich drei Fällen gegen einen 21-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben. Zugrunde lag ein Vorfall in Kaiserslautern.

Die Staatsanwältin warf dem jungen Mann vor, in der Nacht zum 23. Dezember 2015 gegen 4.45 Uhr drei Besucher der Diskothek „Nachtschicht“ jeweils mit Faustschlägen im Gesicht verletzt zu haben. Einer der Geschädigten erlitt ein Hämatom am Auge. Nach einer Schubserei auf der Tanzfläche soll der Angeklagte die drei Heranwachsenden ohne Vorwarnung direkt mit den Fäusten geschlagen haben. Dieser Darstellung widersprach der Beschuldigte. Weil er im Vorbeigehen an einer Gruppe einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen hatte, sei es zwar zu einem Gerangel gekommen, aber geschlagen wurde niemand. Die Security hatte die beginnende Auseinandersetzung wohl bemerkt und direkt eingegriffen. Die Beteiligten wurden dann nach draußen gebracht. Ein Security-Mitarbeiter überprüfte unmittelbar nach dem Vorfall die Fäuste des Angeklagten. Dabei konnte er keinerlei Verletzungen an den Knöcheln des 21-Jährigen feststellen. Bei dem Verletzungsmuster der Geschädigten hätte er zumindest Abschürfungen erleiden müssen. Dies war aber nicht der Fall. Der Vorsitzende Richter Christian Orth stellte nach den Aussagen von zwei der drei Geschädigten aus der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler, die als Zeugen gehört wurden, fest, dass eine auffällige Übereinstimmung in ihren Formulierungen zum Sachverhalt festzustellen war. Auf Nachfrage gaben sie an, sich vor ihrer polizeilichen Anhörung untereinander „ausgetauscht“ zu haben, bevor Sie eine schriftliche Stellungnahme abgaben. Der Richter stellte zudem fest, dass beide Zeugen an diesem Abend erheblich alkoholisiert waren. Die Polizei führte damals Alkoholtests bei den jungen Männern durch. Ergebnis: der 18-Jährige hatte 1,23 Promille, sein Begleiter 22 Jahre sogar 1,6 Promille Alkohol im Blut. Dazu erklärten die Männer, dass sie als Straußbuben schon einiges vertragen könnten. Auf die Frage, warum sie sich nicht zu dritt gegen den Angreifer gewehrt haben, machten sie ausweichende Angaben. Der Richter sprach in seiner Einstellungsbegründung von einer unüberschaubaren Situation, zumal es in der Diskothek dunkel war und die Zeugen vor Gericht noch zusätzliche Angaben zu der Auseinandersetzung machen, die aber abweichend waren. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wurde das Verfahren schließlich eingestellt. |nzg

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