Kreis Bad Duerkheim Frietsch will Farge-Nachfolger werden

Der Beirat für Migration und Integration des Landkreises Bad Dürkheim will in seiner Sitzung am Mittwoch, 19.30 Uhr, einen neuen Vorsitzenden und einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählen. Außerdem wird der Kreisbeigeordnete Sven Hoffmann (CDU) Fragen zur Verwendung der Integrationspauschale des Bundes beantworten.

Der Grünstadter Olivier Farge, der im August 2017 zum Vorsitzenden des Beirats für Migration und Integration gewählt worden war, hat im September sein Amt aus gesundheitlichen Gründen abgegeben (wir berichteten). Lara Jennings, eine der beiden stellvertretenden Vorsitzenden, hat ihr Amt ebenfalls niedergelegt, da sie nicht mehr im Kreis wohnt. Der Vorstand besteht nur noch aus der stellvertretenden Vorsitzenden Anna Breier. Eigentlich sollten schon in einer Sitzung des Beirats im Oktober die beiden freien Posten wieder besetzt werden. Da sich jedoch keine Kandidaten fanden, wurde die Wahl verschoben. Der in Friedelsheim wohnende Ernst Bedau, der bis August 2017 Vorsitzender des Beirats gewesen war, wurde damit beauftragt, die Federführung bei der Suche nach Kandidaten zu übernehmen. Die Suche sei erfolgreich gewesen, teilt Bedau auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Der Grünstadter Bernd Frietsch, der Sprecher der Leininger Initiative gegen Ausländerfeindlichkeit ist, werde als Vorsitzender des Beirats kandidieren. Um das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden bewerbe sich die Meckenheimerin Birgit Groß, die als Vertreterin der CDU dem Beirat für Migration und Integration angehört. Bedau betont, dass dies lediglich Vorschläge seien. Es stehe jedem Mitglied des Beirats frei, für eines der beiden Ämter zu kandidieren. Mit seiner Anfrage zur Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Integrationspauschale folge der Beirat für Migration und Integration einem Vorschlag des Landesflüchtlingsrats, so Bedau. Der habe angeregt, dass bei den Kreisen und kreisfreien Städten angefragt werden soll, wer die Integrationspauschale bekommt und für was sie verwendet wird. Der Beirat fragt außerdem an, ob es möglich ist, dass ein Teil der Integrationspauschale für die Jahre 2018 und 2019 den Asyl- und Flüchtlingshilfevereinen im Landkreis zur Verfügung gestellt wird. „Immerhin erbringen diese Flüchtlingshilfeorganisationen vor Ort wesentliche Leistungen zur Förderung der Integration der in den Kommunen lebenden Migranten“, so Bedau. Es „wäre enttäuschend, wenn sie als Unterstützer der Integration von Migranten vor Ort bei der Mittelverwendung leer ausgehen würden“. Die Kreisverwaltung wisse noch gar nicht, „ob und wann und in welcher Höhe“ der Kreis für die kommenden Jahre eine Integrationspauschale bekommt, teilt Sprecherin Sina Müller auf Anfrage mit. Nachdem in der Presse angekündigt wurde, dass es vom Bund erneut eine Integrationspauschale geben soll, habe die Kreisverwaltung deswegen beim Land angefragt, berichtet Müller. „Bisher haben wir noch keine Rückmeldung erhalten.“ Daher könne keine Aussage darüber getroffen werden, „für welche Zwecke eine mögliche weitere Zahlung der Integrationspauschale verwendet wird“. Die Pauschale sei eine einmalige Zahlung des Bundes an die Kommunen gewesen, um diese bei den Kosten zur Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu entlasten, erläutert Müller. Das Geld sei Ende 2016 für die Jahre 2016 bis 2018 ausgezahlt worden. Dem Land Rheinland-Pfalz hätten 96 Millionen Euro zur Verfügung gestanden, die entsprechend der Zahl der Einwohner an die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt worden seien. Der Landkreis Bad Dürkheim habe rund 3,16 Millionen Euro bekommen. Davon seien etwa 887.400 Euro an die Verbandsgemeinden, die Städte Bad Dürkheim und Grünstadt und die Gemeinde Haßloch weitergeleitet worden. Rund 2,27 Millionen Euro habe der Kreis dafür verwendet, um die gestiegenen Kosten im Bereich Asyl teilweise abzudecken. Als Beispiele, wofür das Geld verwendet wurde, nennt Müller zusätzliche Stellen bei Kreisverwaltung und Kreisvolkshochschule, die Unterstützung eines Runden Tisches für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer. Außerdem sei mit dem Geld der Anteil der Kosten für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern bezahlt worden, der vom Land nicht abgedeckt worden sei.

x