Kreis Bad Duerkheim Paragrafen und ein Swimmingpool

Mit einem heftigen Schlagabtausch sind Ortsgemeinde und Bauabteilung im Bobenheimer Poolstreit in der Ratssitzung am Mittwoch in eine neue Runde gestartet. Der Bürgermeister pocht auf die Planungshoheit der Gemeinde, die Verwaltung auf das Baugesetzbuch und der Rat gibt ein weiteres Mal seine Zustimmung zum Schwimmbecken.

Hintergrund ist die von der Ortsgemeinde angestrebte Änderung eines Teils des Bebauungsplans Hinter den Gärten, damit zwei Grundstücke, die längst aufgegebenen Plänen gemäß als öffentliche Parkplätze vorgesehen waren, von ihren Eigentümern bebaut werden können (wir berichteten mehrfach). Weil der Plan ohnehin geändert würde – einen wichtigen Schritt dazu hat der Rat am Mittwoch getan, indem er den Geltungsbereich festlegte und die Verwaltung beauftragte, ein Planungsbüro zu suchen – kann man den beantragten und im Übrigen auch schon begonnenen Swimmingpool auch schon im Voraus genehmigen, hatte der Gemeinderat im April mehrheitlich beschlossen. Nicht genehmigungsfähig, heißt es dagegen auf Kreis- und Verbandsgemeindeebene. So lange der alte Bebauungsplan gilt, der die Parkplätze vorsieht, kann nichts anderes gebaut werden. Weder die von Bürgermeister Dietmar Leist (CDU) angemahnte Bürgerfreundlichkeit – muss doch der schwimmwillige Antragsteller dann mindestens bis zur nächsten Freibadsaison auf den neuen Bebauungsplan warten – noch die Planungshoheit der Ortsgemeinde setzten das Baugesetzbuch außer Kraft, stellte Bauamtsleiter Thomas Bayer unmissverständlich klar. Ausnahmen sind grundsätzlich möglich – so auch ein im Anschluss vom Rat abgenickter, im Bebauungsplan nicht so vorgesehener zwei Meter hoher Sichtschutz Im Pflänzer – nicht aber wenn sie die Grundzüge der noch gültigen Planung betreffen. Das ist in diesem Fall gegeben, weil keine Parkplätze werden können, wo ein Pool schon ist. Vollkommen unabhängig davon, ob die noch jemand will. Bei einer Gegenstimme von Dietrich Briese (SPD) – „Es wird immer üblicher, dass die Leute erst bauen und dann fragen, ob sie dürfen“ – und einer Enthaltung von Heike Beierlein (FWG) – „Warum kriegen wir das auf den Tisch, wenn ohnehin klar ist, dass es nicht geht?“ – bekräftigte der Rat sein Votum vom April und befürwortete den Poolbau ein weiteres Mal. Unwahrscheinlich, dass im Bobenheimer Ortsgemeinderat damit das letzte Wort zum Pool gefallen ist. Nicht nur ist damit zu rechnen, dass der Kreis bei seiner Ablehnung bleibt, auch hat Ratsmitglied Rüdiger Witz (CDU) eine Überprüfung der Gültigkeit aller Ratsbeschlüsse des Abends angeregt: Seien doch Teile des Dorfes seit Wochen ohne Amtsblatt und damit die vorgeschriebene Ankündigung der Sitzung im offiziellen Organ der Verwaltung faktisch nicht erfolgt. Laut Verwaltung war der Austräger erkrankt und auch sein Vertreter in der vergangenen Woche nicht verfügbar. In dieser Woche soll das Amtsblatt wieder normal verteilt werden, habe der Fieguth-Verlag mitgeteilt.

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