Kreis Bad Duerkheim Wegen Dinges: Stadtwerke gehen vor Gericht

Das Betriebsgelände der Firma Dinges Logistics. Sie betreibt derzeit eine Tankreinigung und eine Spedition. Die beiden gleich gr
Das Betriebsgelände der Firma Dinges Logistics. Sie betreibt derzeit eine Tankreinigung und eine Spedition. Die beiden gleich großen Gebäude in der Mitte gehören den Stadtwerken, rechts daneben sind Autohäuser.

Die Stadtwerke Grünstadt wollen das geplante Zwischenlager für Gefahrstoffe in ihrer Nachbarschaft verhindern. Weil der Kreis bereits erste Arbeiten auf dem Gelände der Firma Dinges Logistics genehmigt hat, wollen sie nun vor Gericht ziehen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion hat keine Einwände gegen die Dinges-Pläne.

Was soll im Zwischenlager abgestellt werden?

Die Firma Dinges Logistics will ein Containerterminal für Gefahrstoffe in Grünstadt bauen. Auf 750 Quadratmetern Fläche sollen an der Obersülzer Straße/Max-Planck-Straße 108 Container Platz finden. Das Terminal dient als Lagerstätte für dicht verschlossene Container. Sie sollen nach Auskunft der Firma ein, zwei Tage im Terminal abgestellt und dann weitertransportiert werden. Gefahrgut ist für den Transport auf der Straße in neun Gefahrgutklassen eingeteilt. Im Grünstadter Zwischenlager will Dinges Gefahrgüter der Klassen 3, 6, 8 und 9 deponieren. „Dafür wollen wir die Genehmigung, aber wir planen im Moment nur für die Gefahrgutklasse 3 und 8“, sagt Geschäftsführer Ingo Dinges. Gefahrgutklasse 3 sind entzündbare flüssige Stoffe, Gefahrgutklasse 8 umschreibt ätzende Stoffe (Säuren und Laugen). Bei Gefahrgutklasse 6 handelt es sich um giftige Stoffe, bei 9 um „verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“. Warum wollen die Stadtwerke vor Gericht gehen? Eine allgemeine Baugenehmigung für das Projekt liegt noch nicht vor. Allerdings hat die Kreisverwaltung Bad Dürkheim bereits genehmigt, dass die Erdarbeiten für ein Lager für gereinigte Tanks beginnen können. Gegen diese Genehmigung haben die Stadtwerke und die Stadt Widerspruch eingelegt, Dinges kann aber auf eigenes Risiko weiter bauen. Denn die Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Die Stadtwerke wollen, dass das Verwaltungsgericht Neustadt die Genehmigung für die Erdarbeiten eiligst überprüft. Sie werden vor Gericht gehen. Interessanterweise sieht die Kreisverwaltung Bad Dürkheim das nicht negativ. „Das ist durchaus in unserem Sinne“, sagt Kreis-Sprecherin Sina Müller. Denn bevor die Kreisverwaltung die endgültige Genehmigung erteilt, erhofft sie sich eine Klärung der Frage, wie das Gericht ein „erheblich belästigendes Gewerbe“ definiert. Denn die Baunutzungsverordnung sagt: „Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.“ Im Allgemeinen spricht man von erheblichen Belästigungen, wenn von Betrieben zu viel Lärm ausgeht, wenn das Licht zu hell ist oder die Firma die Luft so verschmutzt, dass die Allgemeinheit und die Nachbarschaft darunter leiden. Kreisverwaltung und Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, eine der befragten Behörden in dem Verfahren, gehen davon aus, das dieses Zwischenlager in dem Gewerbegebiet zulässig ist. „Dinges ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht als erheblich belästigender Gewerbebetrieb einzustufen“, sagt Müller. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion schlussfolgert aus den Unterlagen, die Constanze Dinges eingereicht hat, dass es im Betrieb weder zu laut noch zu hell sein werde. Die Stadtwerke, die neben der Firma Dinges ihr Verwaltungsgebäude haben, befürchten hingegen, dass von dem geplanten Zwischenlager eine gesundheitliche Gefährdung ausgeht. Sowohl der Betriebsrat der Stadtwerke als auch der Personalrat des Entsorgungs- und Servicebetriebes haben das in Protestschreiben, die der RHEINPFALZ vorliegen, deutlich gemacht. Albert Monath, Geschäftsführer der Stadtwerke, begründet den Gang vors Verwaltungsgericht so: „Wir werden alles uns Mögliche tun, um das Bauvorhaben abzuwenden.“ Vor Gericht wird es nicht um die Baugenehmigung als Ganzes gehen, sondern nur um die Baugenehmigung für die Erdarbeiten, die schon erteilt worden ist. Laut Kreis-Sprecherin Müller wird das Urteil wohl Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben: „Daraus lassen sich hoffentlich Schlüsse für die weitere Baugenehmigung ziehen.“ Wie argumentiert die Stadtverwaltung? Die Stadtverwaltung Grünstadt ist der Auffassung, dass das Gefahrgutlager als „störfallähnlicher Betrieb“ im Gewerbegebiet nicht gebaut werden dürfe, wie Büroleiter Joachim Meyer sagt: „Von diesem Betrieb gehen unzumutbare Störungen und Gefahren für die Umgebung und insbesondere für das benachbarte Wohngebiet aus.“ Auch ist die Frage, inwieweit die Obersülzer und die Max-Planck-Straße mit dem zusätzlichen Lkw-Verkehr klarkommen, nicht geklärt. Ist die Genehmigung schon erteilt? Noch ist nichts entschieden, die Kreisverwaltung hat sieben Behörden um Stellungnahmen gebeten: „Aktuell läuft die Bearbeitung des Bauantrags für das Gefahrstoffzwischenlager“, sagt Sina Müller von der Kreisverwaltung. Neben der Struktur- und Genehmigungsdirektion müssen vom Kreis die Fachleute von Brandschutz, Untere Wasserbehörde, Bauleitplanung und Gesundheitsamt gehört werden, außerdem die Wasserwirtschaft bei der SGD und der Landesbetrieb Mobilität. Beeindrucken die Proteste die Kreisverwaltung? „Wir verstehen, dass das Thema Emotionen in Grünstadt auslöst. Aber wir treffen letztendlich die Entscheidung im Rahmen der Gesetze“, sagt Behördensprecherin Müller. Sie verweist aber darauf, dass der Bauantrag noch in der Prüfung sei und es möglicherweise durch ein Gerichtsurteil neue Erkenntnisse gebe.

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