Kreis Bad Duerkheim Wegen Vergewaltigung verurteilt

Zu drei Jahren und sechs Monaten Haft ist ein 22-jähriger Schifferstadter wegen der Vergewaltigung einer damals 17-Jährigen verurteilt worden. Der Prozess ist vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer abgeschlossen worden. Eine Aussetzung zur Bewährung ist bei dem Strafmaß nicht möglich.

Die heute 18-Jährige trat als Nebenklägerin auf, ersparte sich aber nach ihrer Vernehmung die Teilnahme an der abschließenden Verhandlung. Statt ihrer nahm ihr Anwalt Jan Fritz ihre Rechte im Verfahren wahr. Sie wartete allerdings vor der Tür, begleitet von ihrer Mutter und einer Freundin. Freunde des Angeklagten, darunter auch diejenigen, die in der Tatnacht mit ihm unterwegs gewesen waren, verfolgten das Verfahren im Gerichtssaal, ebenso wie seine Freundin. Während die jungen Männer beim vergangenen Termin noch herumgeulkt hatten und sich in der Pause Arm in Arm mit dem Angeklagten fotografieren ließen, schien ihnen jetzt aufzugehen, dass dies kein Spiel war. Sie wirkten nervös und wütend auf das Opfer. „Er ist unschuldig“, sagte einer vor der Tür, „meine Freunde sind keine Vergewaltiger.“ Unmittelbar dabei war keiner. Einer der drei Freunde, nicht der Angeklagte, hatte sich nach einer gemeinsam durchfeierten Nacht zwischen drei und vier Uhr morgens noch mit dem Mädchen verabredet, mit der er eine lockere „Sex-Beziehung“ hatte, wie er es als Zeuge genannt hatte. Wie sie das Verhältnis sah, blieb den Zuschauern verborgen, weil die Öffentlichkeit während ihrer Zeugenaussage ausgeschlossen war. Die drei jungen Männer hatten das Mädchen in der Tatnacht in Speyer auf einem Parkplatz abgeholt und waren mit ihr zu einem Parkplatz am Schifferstadter Schulzentrum gefahren. Auf der Fahrt hatten die junge Frau und ihr Spezi angefangen zu knutschen. Die andern beiden stiegen aus und gingen beiseite, um den beiden Privatsphäre zu lassen. Nach einiger Zeit kam der Freund aus dem Auto und gestand, dass der Geschlechtsverkehr nicht klappte. Daraufhin stieg der Angeklagte, der sie vorher nicht näher kannte, zu ihr auf den Rücksitz und sagte, sie sei ihm nun einen Gefallen schuldig, schließlich hätten sie sie mitgenommen. Welchen Gefallen, machte er schnell klar. Das Mädchen wehrte sich. Er schlug sie mehrmals, bis sie den Widerstand aufgab. So die Zusammenfassung der Anklage. Der Angeklagte hatte in einer Erklärung durch seinen Verteidiger Ekkart Hinney, Mannheim, den Sex nicht abgestritten. Er sei jedoch einvernehmlich gewesen. Beim zweiten Termin sagte der Polizeibeamte aus, der das Mädchen im Krankenhaus vernommen hatte, sowie die zwei Freundinnen, denen sie sich einen Tag nach der Tat anvertraut hatte. Eine war offiziell geladen gewesen, die andere meldete sich aus dem Gerichtssaal und wollte aussagen. Die Verletzte sei nur schwer zu bewegen gewesen, sich untersuchen zu lassen und Anzeige zu erstatten. Man glaube ihr ja doch nicht, habe sie gemeint. Es hatte nämlich im Vorjahr bereits einen Vorfall gegeben, der offenbar erfunden gewesen war. Überhaupt neige sie dazu, die Freundinnen als Ausreden gegenüber der Mutter zu benutzen. In dieser Sache hatten allerdings die Freundinnen, von denen zumindest die Geladene nüchtern und reif wirkte, keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt. Auch das verlesene Gutachten der Rechtsmedizin bestätigte die Anklage. So war das Urteil keine Überraschung.

x