Lingenfeld Campingplatz: Bauantrag noch im April

Geräumt: der Campingplatz in Lingenfeld.
Geräumt: der Campingplatz in Lingenfeld.

Ende 2025 soll der Umbau des Lingenfelder Campingplatzes abgeschlossen sein. „Wenn alles gut läuft“, wie der zuständige Beigeordnete Peter Beyer (CDU) in der jüngsten gemeinsamen Sitzung von Bau- und Hauptausschuss der Verbandsgemeinde sagte.

Noch immer hat die Verbandsgemeinde keinen Bauantrag bei der Kreisverwaltung gestellt. Wie Beyer erläuterte, seien gegenüber der ursprünglichen Planung erhebliche Umplanungen nötig gewesen. Der Kreis hatte den ersten Entwurf für die Überplanung des Geländes abgelehnt und unter anderem breitere Wege gefordert. Frist für die Einreichung des Bauantrags sei nun Ende April. „Das schaffen wir auch“, kündigte Beyer an. Am 17. April soll das Thema noch einmal im Verbandsgemeinderat behandelt werden. Der Beigeordnete geht davon aus, dass die Kreisverwaltung den Antrag in vergleichsweise kurzer Zeit – er hofft auf vier Monate – genehmigt, da alle Planungsschritte bereits mit dem Kreis abgestimmt wurden. Dann folge die Ausschreibung der Arbeiten. Für die eigentliche Bauphase setzt Beyer rund ein dreiviertel Jahr an.

Durch die Umplanung ist die Anzahl der Parzellen, die nach dem Umbau übrig bleibt, auf knapp 200 gesunken. Fast 180 der früheren Camper hätten angekündigt zurückkommen zu wollen. Weitere rund 200 Personen stünden auf einer Warteliste. Der Kostenrahmen von knapp 5 Millionen Euro könne zum jetzigen Stand eingehalten werden. Knapp 28.000 Euro habe die jüngst erfolgte Anlage einer Kompensationsfläche gekostet. Auf ihr sollen die Zauneidechsen angesiedelt werden, die auf dem Campingplatz-Gelände gefunden wurden.

Der Dauercampingplatz wird laut Beyer nach dem Umbau ganzjährig geöffnet sein. Bisher war er nur acht Monate im Jahr offen. Die Ausschüsse empfahlen dem Verbandsgemeinderat außerdem die Annahme einer Haus- und Badeordnung für die Badestelle im Naherholungsgebiet, die zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden muss. Außerdem sprachen sie sich für neue Entgelt- sowie Benutzungs- und Platzordnungen für den Camping- und Wochenendplatz aus.zin

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