Winden Dachsbauten stellen Rat weiter vor Herausforderungen

Zugang zu den Dachsbauten in der Gemarkung Fuchslöcher.
Zugang zu den Dachsbauten in der Gemarkung Fuchslöcher.

Was tun, wenn ein Weg nicht mehr nutzbar ist, weil Dachse ihn beharrlich unterhöhlt haben? Einfach stilllegen und umwidmen geht nicht, wie die Ortsgemeinde Winden jetzt lernen musste.

Das hatten sich die Mitglieder des letzten Ortsgemeinderates einfacher vorgestellt. Denn im Umgang mit dem einen oder anderen „Frechdachs“ glaubte doch manches Ratsmitglied bereits Erfahrung gesammelt zu haben. Aber wie mit einer größeren Anzahl von echten Dachsen umzugehen sei, das ist doch eine größere Herausforderung. Vielleicht sogar eine, die für ein kleines Dorf doch zu groß ist? Und vor einer solchen steht seit längerem die Ortsgemeinde Winden. Die Rede ist von der „Dachsproblematik in den Fuchslöchern“.

Dort, in der Gemarkung Fuchslöcher, haben sich nach und nach Dachse niedergelassen. Niemand hat sie bisher so genau gezählt, man spricht von 50 bis 60 Tieren, die einen Wingert und den zu diesem führenden Wirtschaftsweg untergraben haben. Immer wieder musste Erdreich abtransportiert werden, der Weg wurde nach und nach unpassierbar und sollte nun, so der Wunsch der Ortsgemeinde, einfach aufgelassen werden. In den Sitzungen des Gemeinderates am 21. Februar 2023 und zuletzt am 7. März diesen Jahres beriet man, was zu tun ist. Denn auch die Vorschläge der Behörden ergaben keine umsetzbare Lösung.

Landwirt erinnert an Regeln

So entschloss man sich, rund 200 Meter des Wirtschaftsweges einfach stillzulegen und umzuwidmen, und darüber hinaus die Fläche dem Ökokonto der Ortsgemeinde zuschreiben zu lassen. Elf Ratsmitglieder mitsamt dem Ortsbürgermeister sprachen sich damals für dieses Vorgehen aus, drei enthielten sich der Stimme, und drei weitere nahmen nicht an dieser Sitzung teil. Doch da hatte der Rat die Rechnung ohne den betroffenen Landwirt gemacht.

Dieser erinnerte sich und die Ortsgemeinde an die Flurbereinigung zu Beginn der 1960er Jahre. Dabei sei festgesetzt worden, dass eine Umwidmung nur durch die Aufstellung einer eigenen Satzung erfolgen könne. Und nicht per Beschluss des Gemeinderates. Gegen einen solchen kann man zwar keinen Widerspruch einlegen, aber dem Landwirt musste man in der Sache Recht geben. Das bestätigten sowohl die ADD sowie das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) als zuständige Flurbereinigungsbehörde. Allerdings ist es so, dass der Erlass einer Satzung ein schwieriger und vor allem teurer Prozess ist. Mehrere Gutachten (Artenschutzprüfung, Fachbeitrag Naturschutz) müssten eingeholt werden, so sieht es die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz.

Dachs wird in jedem Fall geschützt

Allerdings wurde auch keine Wiederherstellung oder Umgestaltung des Weges in Aussicht gestellt worden. Aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen zunächst, dann aber auch, weil das alles finanziell von der Ortsgemeinde nicht geleistet werden kann. Und vor allem: Die Dachse würden sich dadurch ja nicht vertreiben lassen, und Schlimmes will den Tieren ja auch keiner antun. Das sei vor Jahrzehnten zwar noch anders gewesen, wie man hört, aber heute geht der Artenschutz eindeutig vor.

Nun: „Die Handlungsmöglichkeiten scheinen ausgeschöpft“, heißt es in der von Umweltschutzmanager Jan Pfirrmann erstellten Vorlage für die jüngste Sitzung des Rates. Eine Lösung, die sowohl den Interessen der Ortsgemeinde als auch denen des Landwirtes gerecht wird, konnte bisher nicht gefunden werden. So einigte sich der neue Rat darauf, den Beschluss vom März wieder zurückzunehmen. Und ein weiteres Gespräch, unterstützt durch die Verwaltung, mit dem Landwirt zu führen. Vor Ort bleibt zunächst einmal alles so, wie es sich derzeit darstellt.

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