Kreis Germersheim Gefahrenpunkt am Gräfenberg

Der Bürgerworkshop zur Starkregenvorsorge in Freckenfeld begann aufgrund einer fehlerhaften Zeitangabe im Amtsblatt und eines Staus auf der A65 verspätet. Dennoch ergab sich ein intensiver Austausch zwischen Vertretern der Verbandsgemeinde (VG), dem Ingenieurbüro Fischer aus Speyer sowie rund 40 interessierten Bürgern.

Die Bürgermeisterin Gerlinde Jetter-Wüst (SPD) erinnerte an Starkregenereignisse, von denen die Ortsgemeinde hart getroffen wurde. Im besonderen sei dies 2010 der Fall gewesen, als im Wohngebiet Dorffeld I binnen 20 Minuten rund 40 Liter Regenwasser auf den Quadratmeter gefallen und monatelange Aufräumarbeiten der Bürger die Folge waren. „Das möchten wir nicht mehr“, sagte sie nachdrücklich. Verbandsgemeindebürgermeister Volker Poß bestätigte, dass „Starkregen nicht mehr das ganz, ganz seltene Ereignis“ sei. Rüdiger Pfeifer von Fischer Teamplan erläuterte die Gefährdungsbeurteilung in Freckenfeld sowie öffentliche und private Vorsorge. Er verwies darauf, dass eine Anpassung der Kanalisation an die Erfordernisse von solchen Starkregenereignisses grundsätzlich weder technisch noch finanziell zu leisten sei. Im besonderen die VG-Werke waren aus diesem Grund bei vorherigen Workshops von Bürgern vehement angegangen worden. Die Gefahrenpunkte der Ortsgemeinde liegen in einem Gefälle der Hanglage des Gräfenbergs in südlicher Richtung von rund 30 Metern begründet. Hieraus ergäben sich die Problembereiche Vollmersweilerer Straße bis Schaidter Mühle, Kurpfalzstraße, Gutenbergstraße sowie Raiffeisenstraße und Gänsried. Das von Fischer Teamplan erarbeitete Konzept sieht für neun Stellen Entlastungsmaßnahmen vor, die zur Bewilligung vorgeschlagen werden. Hierzu zählen die Beseitigung von Senken, das Erstellen von Entlastungsräben und straßenbegleitenden Mulden, Retentionsgräben, Erdwälle, Querschläge oder Notwasserwege. Die Bürger kritisierten eine unzureichende Reinigung der Abflussgräben und -kanäle. Im Falle von Starkregen würden deshalb diese ihre Funktion nicht ausreichend erfüllen können. Jetter-Wüst verwies auf die Vorgaben des Naturschutzes, die während Vogelbrüt-, Amphibienruhe- und Laichzeiten eine aktive Wartung der entsprechenden Gräben und Anlagen untersagten. Hierbei läge der erlaubte Zeitkorridor von August bis Oktober (Mähen) beziehungsweise September und Oktober (Reinigung). Inge Grein von den Verbandsgemeindewerken kritisierte: „Das Ausbaggern wird immer unerwünschter.“ Auf einen verlässlichen Zeitplan für Genehmigung und Umsetzung des Starkregenkonzepts konnte sich keiner der Anwesenden von Verwaltung oder Ingenieurbüro festlegen. Ein Bürger stellte hierzu fest: „Wir reden über die Zukunft, aber wir wohnen schon heute hier.“ Ein anderer befürchtete angesichts eines langen Genehmigungswegs: „Bis dahin sind wir schon abgesoffen.“

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